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Persönliche Angaben

* Diese Angaben benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Lieferadresse (Adresse des bisher belieferten Zählers)
Angaben zur Grundversorgung

Die von Ihnen angegebene Lieferadresse gehört zum Gebiet der Grundversorgung durch die swt. In diesem Fall benötigen wir bei einem Auszug von Ihnen weitere Angaben.

Angaben zum Eigentümer

Angaben zum Nachmieter

Vertragsdaten

Sie können Ihren Auszug bereits 4 Monate im Voraus spätestens jedoch drei Werktage vorher melden!

Zähler 1
Zähler 2
Zähler 3
Zähler 4
Zähler 5

Adresse für die Schlussabrechnung

Für Rückfragen
Sonstiges

Fragen und Antworten rund um den Umzug

Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihre Daten frühzeitig mitzuteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus oder spätestens, sobald das Datum der Schlüsselübergabe feststeht.

Teilen Sie uns Ihren Auszug bitte über unser Online-Formular mit, so erhalten wir alle notwendigen Daten.

Wir empfehlen Ihnen, die Zähler bei der Übergabe zu fotografieren.

Melden Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig, müssen Sie die Energie bis zum Tag der finalen Bearbeitung durch uns weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich über das Online-Formular mit.

Ja, Sie können Ihren Umzug ganz einfach über unser Online-Formular selbst melden. 
 

Bitte nutzen Sie unser Online Formular für Ihre Ummeldung,. Damit Sie nichts vergessen, fragen wir dort alle notwendigen Daten ab.

Um das Online Formular vollständig ausfüllen zu können, benötigen wir:

  • Zählernummer und Zählerstand Ihrer bisherigen Wohnung
  • bisherige Vertragskontonummer
  • Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
  • Neue Anschrift für Schlussabrechnung

Befindet sich Ihre Lieferadresse in Tübingen, dann benötigen wir noch folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Nachmieters (falls bekannt)
  • Name und Anschrift des Eigentümers

Nein, mit der Auszugsmeldung endet ihr Vertrag automatisch zu dem Tag Ihres Auszugs. Sie können uns aber ganz einfach in Ihre neuen vier Wände mitnehmen: Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular und kreuzen Sie das Feld unter „Tarifmitnahme“ an.

Für die Anmeldung der neuen Wohnung klicken Sie bitte in unserem Online-Formular den Punkt “Tarifmitnahme” an. Sie erhalten dann von uns eine Vollmacht zur Vertragsmitnahme. Sobald sie die Vollmacht erhalten, benötigen Sie Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung bei Übernahme.
 

Der Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht auf Nachmieter oder Mitbewohner umgeschrieben werden. Ihr Nachmieter oder Mitbewohner kann allerdings direkt innerhalb weniger Minuten einen eigenen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner.

In einigen Fällen sind Dritte berechtigt, Ihren Vertrag bei uns kündigen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, gerne telefonisch, sodass wir Ihnen eine Vollmacht für die Anmeldung der neuen Wohnung zusenden können.

Ehepartner können den Vertrag übernehmen. Andernfalls wird der Vertrag beendet und wir erstellen eine Schlussrechnung. Der Zähler kann anschließend auf den Wohnungsnachfolger angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice – wir helfen Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten gerne weiter.

Gewerbeabmeldungen müssen aus gesetzlichen Gründen schriftlich per E-Mail an kundenservice@swtue.de mitgeteilt werden. Bitte melden Sie uns: 

  • Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Neue Anschrift für die Schlussabrechnung

Sollte sich die Verbrauchsstelle in Tübingen befinden, benötigen wir zusätzlich: 

  • Name und Anschrift Nachmieter (falls bekannt)
  • Name und Anschrift Eigentümer 
     

Wir empfehlen Ihnen, den Abschlag an Ihren persönlichen Verbrauch anzupassen. So werden hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung vermieden. Diese Anpassung können Sie selbst in unserem Online-Kundencenter vornehmen. Alternativ können Sie sich gerne auch an unseren Kundenservice wenden. 

Sie erhalten eine neue Vertragsnummer, da wir aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen müssen und daher die Vertragsnummer beendet wird.

Ja, auch nach Ihrem Umzug können Sie Strom oder Erdgas von uns beziehen. Das ist in fast ganz Deutschland möglich. Die Verfügbarkeit unserer Tarife in der gewünschten Postleitzahl können Sie jederzeit in unserem Online-Tarifrechner überprüfen.

Ja, Sie können Ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen. Setzen Sie hierfür in unserem Online-Formular den Haken “Tarifmitnahme”

Sollten Sie Ihren Auszug bereits gemeldet haben, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine Vollmacht zusenden können. 

Für die Bearbeitung Ihres Umzuges müssen Ihnen alle nötigen Informationen vorliegen, ansonsten ist die Bearbeitung nicht möglich.

Bitte warten Sie, bis Sie alle erforderlichen Daten zur Hand haben. Nur dann können wir eine korrekte Schlussabrechnung erstellen. 

In diesem Fall verwenden wir den Zählerstand, den uns Ihr bisheriger Netzbetreiber mitteilt. Dieser wird auf Basis der letzten Ablesung und Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet.