Anschlussbedingungen Gas, Wasser und Fernwärme

Gemäß der entsprechenden Verordnungen dürfen Installationsarbeiten, außer durch den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen GmbH, nur durch ein in ein Installationsverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Für diese Arbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln.

Gas-Installationen

Insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Das Arbeitsblatt G 2000 erhalten Sie beim DVGW unter folgendem Link: www.dvgw-netzbetrieb.de. Weiterhin gelten das DVGW-Regelwerk und die DIN EN-Normen in der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Errichtung, sofern keine Anlagenveränderung erfolgt ist.

Für den Anschluss einer Gasinstallationsanlage/Gasanschlussnehmeranlage gelten ergänzend zum DVGW G 600/TRGI die Festlegungen der Stadtwerke Tübingen GmbH, die bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufordern sind. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung.

Niederdruckanschlussverordnung mit den Ergänzenden Bedingungen der swt

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.

Wasser-Installationen

Für Trinkwasserinstallationen sind vor allem die DIN 1988 „Technische Regelung für Trinkwasserinstallationen“ (TRWI), die DIN EN 1717, die VDI-Richtlinie 6023, die AVBWasserV und die Trinkwasserverordnung zu beachten. Aktuelle Hinweise vom DVGW finden sie unter https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasser-installation/. Die Auswahl des Installationssystems erfolgt nach hygienischen und korrosionstechnischen Aspekten. Dabei ist die DIN 50830-6 zu beachten.

Im Netz der Stadtwerke Tübingen gelten darüber hinaus Festlegungen des Netzbetreibers welche bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufordern sind. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Wasserinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung.

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.

Fernwärme-Installationen

Die aufgeführte Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu der aufgeführten Verordnung die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner

Holger Krauß

Gas- und Wasserversorgung

07071 157-172

Marco Piras

Wärmeversorgung

07071 157-455