Nutzungsbedingungen für Bilderdownload
Die Stadtwerke Tübingen räumen der Nutzerin oder dem Nutzer an den überlassenen Bilddaten ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei* ein, sofern deren Verwendung den redaktionellen, nicht-kommerziellen Zwecken dient. Die Nutzungsbedingungen gelten für analoge (Print) und digitale (Online) Erzeugnisse und Plattformen gleichermaßen.
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Anfragen für eine honorarpflichtige Verwendung können über presse@swtue.de gestellt werden.
Zur honorarfreien Verwendung zählt insbesondere:
1. Die Gestaltung publizistischer Beiträge über die Stadtwerke Tübingen in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
2. Die Bebilderung von Fachartikeln in Fachzeitschriften, Magazinen, die einen eindeutigen Bezug zu den Stadtwerken Tübingen herstellen.
* Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
1. Arten der Verwendung, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Anzeigen, Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Büchern/Fachbüchern, Postern/Plakaten und ähnlichen Objekten.
2. Die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftsunternehmen, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur werblichen Unterstützung ihrer Absatz- und Imageinteressen nutzen wollen (z. B. Nutzung in Broschüren/ Werbeblättern für kommerzielle Angebote).
Verbot von Vervielfältigungen, digitaler Speicherung und Weitergabe
1. Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigene Archivzwecke ist untersagt.
2. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen.
Verbot von Verfremdung und Verfälschung
Eine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotomontage/-composing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Tübingen und im Einzelfall auch der jeweiligen Bildautorin und des Bildautors.
Haftung für das überlassene Bildmaterial
Die Stadtwerke Tübingen haften nicht für Schadensersatzansprüche, die sich eventuell aus der Verwendung des überlassenen Bildmaterials ergeben. Die Nutzerin oder der Nutzer trägt in jedem Fall die volle Verantwortung, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Die Stadtwerke Tübingen haften auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung des Copyrights ergeben.
Namensnennung der Bilderautorin oder des Bildautors/Belegexemplare
Das Copyright ist jeweils sowohl im "Alt-Text" als auch in den ITPC-Daten im Bild selbst enthalten. Es muss bei jeder Veröffentlichung entweder direkt am Bild oder in einem Bildquellennachweis im Umfeld des Bildes angegeben werden. Von jeder Veröffentlichung ist den Stadtwerken Tübingen umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zu übersenden, bzw. bei Nutzung der Bilder im Internet ist den Stadtwerken unverzüglich die vollständige Adresse der entsprechenden Internet-Seite mitzuteilen.
Einhaltung des Pressecodex
Die Nutzerin oder der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex)verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen die Stadtwerke Tübingen keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein die Nutzerin oder der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.