Auf Grundlage der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland können Endverbraucher ihren Energielieferanten frei wählen. Die Stadtwerke Tübingen GmbH als Verteilnetzbetreiber stellt ihr Strom- und Gasnetz, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den jeweiligen Verordnungen, allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Nutzung zur Verfügung. Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de.
Die nachfolgend veröffentlichten Verträge und Anlagen bilden die vertragliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze der Stadtwerke Tübingen GmbH. Diese Dokumente dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Tübingen GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gerne ein Vertragsangebot.
Stromnetz
Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag der BNetzA ab 01.04.2022
Der nachfolgende Vertrag wurde durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben, Az. BK6-20-160, Beschluss vom 21.12.2020.
Der hier veröffentlichte Vertrag ermöglicht Netznutzern einen Abschluss des Vertrages im Wege der Textform. Der Vertragsschluss kann dadurch bewirkt werden, dass der Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der Netznutzer unter Bezugnahme auf den festgelegten Standardvertrag übereinstimmende Willenserklärungen in Textform austauschen. Der Antragende hat dabei den hier festgelegten Standardvertrag als Anlage zu übersenden oder ausdrücklich auf den behördlich festgelegten und hier veröffentlichten Vertrag Bezug zu nehmen. Außerdem müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.
Falls Sie den aktuellen Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag nach Az.: BK6-20-160 mit uns abschließen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse netznutzung@swtue.de. Darin bestätigen Sie uns die Annahme des Vertrags für Ihr Unternehmen, übersenden uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt zur Identifikation als Netznutzer und nennen uns den geplanten Vertragsbeginn. Mit unserer Antwort auf Ihre Nachricht konkretisieren wir die optionalen Vertragsinhalte und bestätigen den Vertragsabschluss
Erdgasnetz
Lieferantenrahmenvertrag
Vertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG zwischen Netzbetreiber und Transportkunde.
- Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 3 zur KoV XIII)
- Anlage 1 - Preisblatt Netznutzungsentgelte Erdgas
- Anlage 2 - Datenblatt Marktkommunikation
- Anlage 3 - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 - § 18 NDAV
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 - Sperrung und Entsperrung
- Anlage 8.1. - Mustersperrauftrag Transportkunde
- Anlage 8.2. - Antwort Netzbetreiber auf Sperrauftrag
- Anlage 8.1. - Auftrag Entsperrung
- Anlage 8.4. - Antwort Netzbetreiber zur Entsperrung