Technische Anforderungen zur Umsetzung des § 9 EEG
Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Entsprechend wird immer mehr Strom aus diesen Erzeugungsanlagen in die Netze eingespeist. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen wurde nach § 9 EEG das sogenannte „Einspeisemanagement“ eingeführt. Bei Überlastung einzelner Netzteile kann nun dafür gesorgt werden, dass die Einspeiseleistung der am Einspeisemanagement teilnehmenden Erzeugungsanlagen, durch ein ferngesteuertes Signal des Netzbetreibers, zeitweise reduziert wird.
Das Antragsformular für die EEG-Box wird auch für eine ONS-Box (OrtsNetzStations-Box) verwendet. Diese ONS-Box wird bei kundeneigenen Übergabestationen in der Mittelspannung für die sogenannte Sekundärtechnik zur Steuerung und Überwachung der Übergabestation benötigt. Dies beinhaltet beispielsweise die Möglichkeit von unserer Netzleitwarte aus die motorbetriebenen Ringfelder zu schalten. Wird eine solche ONS-Box benötigt, kann diese auch mit den Anforderungen einer EEG-Box kombiniert werden, damit nur eine „Box“ zur Anwendung kommt. Weitere Informationen können Sie in den „Technische Richtlinie, Vorgaben an Anbindung an swt-Leitwarte (ONS-Box)“ nachlesen.
Im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH gelten für Anlagen > 100 kW gemäß § 9 EEG zur Umsetzung des Einspeisemanagements (swt-EEG-Box) sowie für die ONS-Box folgende technische Anforderungen:
Zur Umsetzung der Anforderungen aus § 9 EEG bieten die Stadtwerke Tübingen GmbH für PV-Anlagen bis 100 kW folgende Rundsteuereinrichtung an:
- Bedingungen swt-Rundsteuereinrichtung
- Auftragsformular swt-Rundsteuerempfänger
- Technische Richtlinie Rundsteuerempfänger
- Schaltkontakte Einspeisemanagement über Rundsteuerempfänger (Netzgebiet: Tübingen, Ammerbuch-Pfäffingen und -Poltringen)
- Schaltkontakte Einspeisemanagement über Rundsteuerempfänger (Ammerbuch außer Pfäffingen und Poltringen, Dettenhausen, Waldenbuch)
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