Sie bauen ein Haus oder benötigen Versorgungsanschlüsse für ein bestehendes Gebäude im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen? Oder Ihr Anschluss soll im Zuge von Sanierungsarbeiten oder eines erhöhten Energiebedarfes geändert werden? Wir führen Sie mit allen notwendigen Informationen Schritt für Schritt zum Ziel.
Für Baustrom und Bauwasser hier entlang
1. Anschlussanfrage und Angebotserstellung
Für die Planung und die Erstellung eines Angebotes melden Sie bitte den gewünschten Netzanschluss im swt-Netzportal an. Nutzen Sie das Portal zum ersten Mal, müssen Sie sich zuvor kurz und einfach registrieren.
Falls vorhanden, reichen Sie uns bitte mit der Anmeldung im swt-Netzportal zusätzlich folgende Unterlagen ein:
- genehmigter Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrissplan des Unter- oder Erdgeschosses (für die Lage des Technik- bzw. Hausanschlussraums)
Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen, planen wir Ihre Anschlüsse auf dem kürzesten Weg (mit max. 1 Richtungsänderung) in Ihren Anschluss- bzw. Technikraum und erstellen ein individuelles Angebot.
Im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen werden Netz-/Hausanschlüsse i.d.R. über einheitliche Festpreise (Pauschalen) verrechnet. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag (für Tiefbau, Verlegen der Leitung im öffentlichen Grund und Netzanbindung) und dem Meterpreis (Tiefbau mit Verlegen der Leitung im Privatgrund) zusammen. Der Meterpreis wird nicht berechnet, wenn die Grabarbeiten im Privatgrund - nach Anweisung der swt - vom Anschlussnehmer selbst durchgeführt werden. Sollte bei den Netzanschlüssen eine Hauseinführung erforderlich sein, so wird diese gesondert in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass neben den Anschlusskosten noch Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Gas- und Wassernetz anfallen können. Es handelt sich dabei um den so genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Dieser stellt einen Beitrag des Anschlussnehmers an den Kosten für die Netzerschließung dar.
Die Preise im Zusammenhang mit Netzanschlüssen entnehmen Sie bitten den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH, siehe auch "Verordnungen und Ergänzende Bedingungen".
Die Preise gelten für folgende Querschnitte bzw. Dimensionen:
- Gas und Wasser: Anschlüsse bis Hausanschlussleitung Dimension DN 50
- Strom: Anschlüsse bis Kabel mit Querschnitt 4x50 mm²; HA-Kasten NH 00
Bei Netzanschlüssen mit größeren Querschnitten bzw. Dimensionen werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Bei Erschwernissen - wie z. B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse - oder Sonderwünschen des Kunden sind die Stadtwerke Tübingen berechtigt, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Die nachfolgenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung. Im Hinblick auf die damit für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen die Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) zu berücksichtigen. Informationen zu anderen Netzebenen erhalten Sie auf Anfrage.
Strom
Erdgas
Wasser
- Binden Sie uns frühzeitig in Ihre Planungen ein, sodass wir eine kostenoptimale Umsetzung gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle benötigten Netzanschluss-Sparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.
- Architekten/Planer bzw. das von Ihnen gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen, sollten Sie für die Zusammenstellung der Unterlagen zu Rate ziehen.
- Für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung (Kanal-/Abwasseranschluss) in Tübingen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Wasserwirtschaft der Stadt Tübingen unter 07071 204-2566.
- Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers erforderlich ist.
- Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.
Netzgebiet | Strom / Baustrom | Erdgas | Trinkwasser / Bauwasser |
---|---|---|---|
Tübingen (inkl. aller Stadteile, außer Bebenhausen) | swt | swt | swt |
Tübingen-Bebenhausen | swt | - | swt |
Ammerbuch (außer Breitenholz) | swt | swt | Gemeinde/ASG* |
Ammerbuch-Breitenholz | swt | - | Gemeinde/ASG* |
Dettenhausen | swt | Netze BW | Gemeinde/ASG* |
Waldenbuch | swt | Netze BW | Stadt/ASG* |
Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.
Vorteile der Mehrsparten-Hauseinführung:
- Optimale Kellerwanddurchdringung: Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich. Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein vereinfachter Bauablauf.
- Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig und der Hausanschlussraum kann besser genutzt werden.
- Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
Die Stadtwerke Tübingen verwenden die Mehrsparten-Hauseinführungssysteme der Firma Hauff-Technik GmbH & Co. KG.
Zu beachten:
- Nach Möglichkeit sollte das Futterrohr schon beim Mauern bzw. Betonieren der Kellerwand eingebaut werden.
- Durch besondere Bauteile und Leistungen, die nicht zum Standardmaterial der swt gehören, können Mehrkosten entstehen.
- Bitte setzen Sie sich für den Einbau einer MSH frühzeitig mit uns in Verbindung.
2. Auftragserteilung und Bauausführung
Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das dem Angebot beiliegende Beauftragungsformular zur Herstellung der Netzanschlussleitungen zusammen mit dem Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden. Senden Sie uns bitte die Telekommunikationsunterlagen - falls gewünscht - unterschrieben mit. Gern übernehmen wir in diesem Fall für Sie die Koordination.
Nach der Beauftragung setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten
- die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist,
- der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
- der Anschluss- bzw. Technikraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
- der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
Netzanschlussverträge und Anschlussnutzungsverträge Strom/Gas
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) ab Mittelspannung (MS, AGB Anschluss)
- Netzanschlussvertrag (Strom) ab Mittelspannung (MS, außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV)
- Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten zum Netzanschlussvertrag in Mittelspannung (MS)
- Anschlussnutzungsvertrag (Strom) ab Mittelspannung (MS, außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV)
- Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) ab Mitteldruck (MD, AGB Anschluss)
- Netzanschlussvertrag Gas ab Mitteldruck (MD)
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zum Netzanschlussvertrag ab Mitteldruck (MD)
- Anschlussnutzungsvertrag Gas ab Mitteldruck (MD)
3. Inbetriebsetzung und Zählereinbau
Nach Herstellung der Netzanschlüsse durch die swt kann die Installation im Gebäude durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden. Anschließend beauftragen diese bei den swt die Zählermontage und die Inbetriebnahme der Anlage. Mit dieser Beauftragung bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.
Wir sind für Sie da.