Informationen zur Strompreisbremse

gültig von 01.03.–31.12.2023

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wurde bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Für private Haushalte und Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lag der Deckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.

Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Die Entlastung erfolgte für Sie automatisch im März 2023.

WICHTIG: Für Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Tübingen entstanden und entstehen keine Nachteile und die Vorgaben des Gesetzgebers wurden vollständig umgesetzt!

Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.

Beispielrechnung am Tarif “TüStrom Basis Haushalt”
(bis 31.12.2023)
 
Vertragsarbeitspreis48,30 Ct/kWh
Referenzpreis (Deckel)40,00 Ct/kWh
Jahresverbrauchsprognose2.000 kWh
davon 80 %1.600 kWh
verbleibende 20 %400 kWh
Reguläre Kosten für 2.000 kWh2.000 kWh x 0,4830 €/kWh = 966,00 €
Gedeckelte Kosten für 1.600 kWh1.600 kWh x 0,4000 €/kWh = 640,00 €
Nicht gedeckelte Kosten für 400 kWh400 kWh x 0,4830 €/kWh = 193,20 €

 

Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 966,00 € - 640,00 € - 193,20 € = 132,80 €

Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 132,80 € : 12 = 11,07 €/Monat

Eine Nachbesserung des Strompreisbremsegesetzes sieht eine stärkere Entlastung für Kundinnen und Kunden mit sogenannter Schwachlastregelung vor. Seit 1. August 2023 gilt der bisherige Referenzpreis von 40 ct/kWh nur noch für den Zeitraum des Hochtarifs (HT). Für den Zeitraum des Niedertarifs (NT) gilt der neue Referenzpreis von 28 ct/kWh. Die Zeiträume werden anteilig nach der zeitlichen Gültigkeit gewichtet, sodass sich ein durchschnittlicher Referenzpreis ergibt. Dieser berechnet sich wie folgt:

Für Tarife mit einer Hoch- und Niedertarif-Regelung gelten im Stromverteilnetz der Stadtwerke Tübingen folgende Zeiten:

  • HT: 6.00 - 22.00 Uhr (16 Stunden)
  • NT: 22.00 - 6.00 Uhr (8 Stunden)

Aus der Gewichtung der Referenzpreise nach Stunden ergibt sich der anzuwendende durchschnittliche Referenzpreis: (16 h x 40 ct/kWh + 8 h x 28 ct/kWh) : 24 h = 36 ct/kWh

Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt bzw. erfolgte nach dem bisherigen Schema, nur unter Verwendung des neuen, durchschnittlichen Referenzpreises in Höhe von 36 ct/kWh, siehe „Wie hoch fällt meine Entlastung aus?“.

Die Höhe der Entlastung durch die Strompreisbremse, die in dieser Jahresabrechnung berücksichtigt wird, finden Sie in der Übersicht der Kostenaufstellung (Entlastungsbetrag Energiepreisbremse für Abrechnungszeitraum). Wie der Entlastungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum berechnet wird, wird in der Detaildarstellung auf Seite 2 der Musterrechnung aufgeschlüsselt (Detaildarstellung Energiepreisbremse). Die zukünftige monatliche Entlastung durch die Strompreisbremse finden Sie in der Abschlagsberechnung (Monatliche Entlastung auf Abschlag, Seite 1).

Ein detailliertes Beispiel finden Sie in unserer Musterrechnung mit Strompreisbremse.

Alle Entlastungen werden bzw. wurden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.

Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung.

Erklärfilm zu Soforthilfe und Preisbremse Strom, Gas, Wärme


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Energiepreis und Energiebeschaffung


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Wir sind für Sie da.