Seit 2022 verfolgen die Stadtwerke Tübingen das Ziel, das inter-kommunale Windparkprojekt „Großholz“ umzusetzen. Aktuell ruht das Projekt, weil die vorgesehenen Standorte der Windkraftanlagen in einem Hubschrauber-Tiefflugkorridor der Bundeswehr liegen und deshalb laut Bundeswehr ein Genehmigungsantrag erfolglos wäre. Die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen haben seit 2023 versucht, eine Lösung im Dialog mit der Bundeswehr zu finden.
Bis zu drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2026 im Landkreis Tübingen entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der geplanten Beteiligung von mindestens einer lokalen Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.
»Schon in wenigen Jahren soll man vom Tübinger Schloss aus die Windräder sehen können. Der Windpark Großholz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mein Dank gilt der Gemeinde Kusterdingen für die Bereitschaft, die Energiewende vor Ort gemeinsam voranzubringen.«
Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Tübingen
»Die Gemeinde Kusterdingen bekennt sich zur Notwendigkeit der Energiewende und leistet mit ihren Grundstücken einen wichtigen lokalen Beitrag für diese gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen!«
Dr. Jürgen Soltau, Bürgermeister von Kusterdingen
Standort- und Projektbeschreibung
Standort
Kusterdingen und Tübingen, Landkreis Tübingen
Gemarkung Wankheim (1 WEA )
Gemarkung Tübingen-Lustnau (2 WEA )
Plangebiet
Projektgebiet: 60 ha
Höhe
bis zu 430 m ü.N.N.
Flächeneigentum
privat und kommunal
WEA-Typ
z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung
Jahresertrag
bei 3 WEA: ca. 30 GWh / Jahr
Vorteile für die Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
- Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro WEA und Jahr
- Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit Kusterdinger und Tübinger Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
- Kusterdinger-Tübinger Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
- Lokale Wertschöpfung
- Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstärkstem Windpark
- Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation
Bei den Planungen für den Windpark Großholz wird die Bürgerschaft im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen miteinbezogen:
- 23.05.2012 – Kusterdingen Gemeinderat
Standort Schinderklinge mit dem umgebenden Wald wurde als Windkraftstandort beschlossen. - 10.05.2022–04.04.2023 – Öffentliche Veranstaltungsreihe “Perspektive Erneuerbare Energien” des Regionalverbands Neckar-Alb
- 16.05.2022 – Lokale Agendagruppe Kusterdingen
- 03.05.2023 – Kusterdingen Gemeinderat und Ortschaftsrat
- 20.06.2023 – Ortsbeirat Lustnau
- 10.07.2023 – Klimaschutzausschuss Universitätsstadt Tübingen
- Mehrfache Behandlung im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms, u.a. auch Umfrage über die Bürger-App
Zeitlicher Ablauf und Projektgeschehen
Frühjahr bis Herbst 2022
Abgeschlossen: Vogel- und Fledermausuntersuchungen
Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit den Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
ab März 2023
Auf verschiedenen Kommunikationskanälen und -ebenen wird über das Windprojekt Tübingen - Kusterdingen und die Hubschrauber Tiefflugstrecke diskutiert und eine Lösung gesucht. Die Stadtwerke Tübingen warten aber noch auf konkrete Rückmeldungen.
Juni 2023
Antwort der Bundeswehr auf eine informelle Voranfrage der Stadtwerke Tübingen vom März 2023 im Rahmen der laufenden Projektplanung: Alle drei WEA liegen innerhalb einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke (HTFS). Eine verbindliche Stellungnahme erfolgt erst nach einer offiziellen Anfrage im Rahmen der Genehmigung nach BImSchG.
Juni 2023 bis Mai 2024
Umfassender Schriftverkehr und Videokonferenzen mit unterschiedlichen Beteiligten der Bundeswehr sowie Vertretern der Universitätsstadt Tübingen und der Stadtwerke Tübingen über die Bedeutung des Windparks für die Universitätsstadt Tübingen sowie die Gemeinde Kusterdingen und die Möglichkeiten, eine Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.
Sommer bis Winter 2023
Koordinatengenaue Festlegung der WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Herbst 2023
Informationsveranstaltungen in Kusterdingen-Wankheim und in Tübingen-Lustnau.
2024
Gespräche und Informationsaustausch mit der Bundeswehr auf unterschiedlichen Ebenen.
Die swt haben als Vorschlag zur Lösung des Konflikts mit dem Hubschrauber-Tiefflugkorridor den Verzicht auf eine der drei vorgesehenen Windkraftanlagen bei der Bundeswehr platziert. Die Bundeswehr beabsichtigt bislang nicht, den Hubschrauber-Tiefflugkorridor zu verlegen und hat dies auch öffentlich gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt (Artikel vom 9.12.2024) bestätigt.
Weitere Projektplanungen sowie Antragsstellungen ruhen deshalb.
Virtuellen Windradbesteigung im 360°-Video
360°-Video einer Windkraftanlage
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