Bis zu drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2027 im Landkreis Calw entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten.
Standort- und Projektbeschreibung
Standort
Gemarkung Ostelsheim, Landkreis Calw
Plangebiet
Regionalverband Nordschwarzwald, Windvorranggebiet 46 ha
Höhe
520–535 m ü.N.N.
Flächeneigentum
kommunal, Gemeinde Ostelsheim
WEA-Typ
z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung (Planungsgrundlage) mit bis zu 199 m Nabenhöhe (285m Gesamthöhe)
- Die Vestas V172-7.2 MW ist die erste 7 MW-Anlage für Windparks an Land.
- Ausgelegt für schwache bis mittlere Windgeschwindigkeiten
- Betriebszeit: mindestens 20 Jahre
- CO2-Emission: 5,6-7,6 g/kWh (inkl. Herstellung, Aufbau und Betrieb – Vergleich Steinkohlekraftwerk: 1.086 g/kWh)
- Energieneutral nach 6-7 Monaten (d.h. die Energie, die zur Herstellung benötigt wurde, ist wieder im Betrieb hergestellt worden.)
- Energieertrag: 34-42-fach (So viel mal produziert die WEA ihre zur Eigen-Produktion benötigte Energie selbst wieder.)
- Recyclingquote: 86-89% (Rotorblätter sind kein Sondermüll.)
Jahresertrag
bei 3 WEA: ca. 36.000.000 kWh / Jahr (=Jahresverbrauch von ca. 8.000 Vier-Personen-Haushalten)
Vorteile für die Gemeinde Ostelsheim
- Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach §6 EEG an den Stromerträgen in Höhe im Umkreis von 2,5 km um Anlagenstandort, für Ostelsheim ca. 28.000 € pro Jahr
- Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
- Lokale Wertschöpfung
- Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstarkem Windpark
- Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
- Möglichkeit der direkten Beteiligung an der Betreibergesellschaft
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Beim angegebenen Ablauf handelt es sich um den Optimalfall. Wir behalten uns Änderungen vor.
Frühjahr/Sommer 2024
Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde
Herbst/ Winter 2024
Bürgerinformationsveranstaltung
2024/2025
Artenschutzrechtliche Untersuchungen
2025
Windmessung
Frühjahr 2025
Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Herbst 2025
Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark nach BImSchG
Sommer/Herbst 2026
Erhalt Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Herbst/Winter 2026
Voraussichtliche Teilnahme an Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2027
Bau von Zuwegung, Kabeltrasse und Windpark
Herbst/Winter 2027
Inbetriebnahme des Windparks
Virtuellen Windradbesteigung im 360°-Video
360°-Video einer Windkraftanlage
Beim 360°-Video einfach das Video mit der Maus hin und her bewegen.
Sie haben Fragen zum Windpark Ostelsheim?