Voraussichtlich drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2027 im Landkreis Calw entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten.
Standort- und Projektbeschreibung
Standort
Gemarkung Ostelsheim, Landkreis Calw
Plangebiet
Regionalverband Nordschwarzwald, Windvorranggebiet 46 ha
Höhe
520–535 m ü.N.N.
Flächeneigentum
kommunal, Gemeinde Ostelsheim
WEA-Typ
z. B. Enercon E175 EP5 E2-HT 175, je 7,0 MW Nennleistung (Planungsgrundlage) mit bis zu 175 m Nabenhöhe
- Nennleistung: 7,0 MW
- Nabenhöhe: 175 m
- Rotordurchmesser: 175 m
- Erste Anlage dieses Modells wurde Mitte 2024 in Deutschland errichtet.
- Anlagentyp ist für schwache bis mittlere Windgeschwindigkeiten ausgelegt.
- Betriebszeit: Mindestens 20 Jahre
- CO2-Emission1: 5,83 g CO2/kWh (inkl. Herstellung, Aufbau und Betrieb – Vergleich Steinkohlekraftwerk: 1.086 g/kWh)
- Energieneutralität1: 8-9 Monate (d.h. die Energie, die zur Herstellung benötigt wurde, ist wieder im Betrieb hergestellt worden.)
- Energieertrag1: 36-37-fach (So viel mal produziert die WEA ihre zur Eigenproduktion benötige Energie selbst wieder.)
1 Diese Angaben beziehen sich auf den Anlagentyp E138 EP3 E2. Für den o.g. Anlagentyp liegen diese Kennzahlen vom Hersteller noch nicht vor.
Jahresertrag
bei 3 WEA: ca. 36.000.000 kWh / Jahr (=Jahresverbrauch von ca. 8.000 Vier-Personen-Haushalten)
Vorteile für die Gemeinde Ostelsheim
- Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach §6 EEG an den Stromerträgen in Höhe im Umkreis von 2,5 km um Anlagenstandort, für Ostelsheim ca. 28.000 € pro Jahr
- Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
- Lokale Wertschöpfung
- Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstarkem Windpark
- Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
- Möglichkeit der direkten Beteiligung an der Betreibergesellschaft
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Beim angegebenen Ablauf handelt es sich um den Optimalfall. Wir behalten uns Änderungen vor.
Mai 2024
Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde Ostelsheim
2024/2025
Artenschutzrechtliche Untersuchungen
September 2024 – September 2025
Windmessung
17. Oktober 2024
Bürgerinformationsveranstaltung
Frühjahr 2025
Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Herbst 2025
Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark nach BImSchG
Sommer/Herbst 2026
Erhalt Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Herbst/Winter 2026
Voraussichtliche Teilnahme an Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2027
Bau von Zuwegung, Kabeltrasse und Windpark
Herbst/Winter 2027
Inbetriebnahme des Windparks
Virtuellen Windradbesteigung im 360°-Video
360°-Video einer Windkraftanlage
Beim 360°-Video einfach das Video mit der Maus hin und her bewegen.
Sie haben Fragen zum Windpark Ostelsheim?