Erste Schritte jetzt möglich: Stadtwerke Tübingen dürfen interkommunalen „Windpark Rammert“ planen

Geeignete Flächen werden zur Verfügung gestellt | Die ersten Schritte auf dem Weg zu einem möglichen interkommunalen „Windpark Rammert“ sind gemacht. Für Gebiete in Tübingen stimmten die Ortschaftsräte der Tübinger Teilorte Bühl, Kilchberg und der Ortsbeirat Derendingen der Verpachtung an die Stadtwerke Tübingen (swt) in ihren Vorberatungen zu. Die Abstimmung im Ortschaftsrat von Weilheim endete unentschieden. Und auch der Gemeinderat Dußlingen hat in seiner jüngsten Sitzung der Gestattung kommunaler Flächen auf Dußlinger Gemarkung zur Windkraftnutzung zugestimmt. Damit ist die Basis für erste Untersuchungen und Planungsschritte geschaffen.

Auf den ausgewiesenen Flächen des Regionalverbands können die Stadtwerke Tübingen die Planungen für den interkommunalen Windpark "Rammert" beginnen. (Symbolbild: swt/Marquardt)

Im vom Regionalverband in der Offenlage ausgewiesenen Vorranggebiet zwischen Tübingen und Dußlingen wollen die Stadtwerke Tübingen einen interkommunalen Windpark errichten. Die swt haben sich – in enger Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden – Flächen öffentlicher und privater Grundstückseigentümer im Vorranggebiet gesichert. Die Ortschaftsräte und Ortsbeiräte der Tübinger Teilorte Bühl, Kilchberg und Derendingen und der Gemeinderat Dußlingen haben nun in ihren jüngsten Sitzungen die Gestattung der für Windkraftanlagen in Frage kommenden Flächen bestätigt. Der Ortschaftsrat Weilheim votierte unentschieden. Am 3. Juni entscheidet abschließend der Klimaschutzausschuss des Tübinger Gemeinderates. Auch mit ForstBW haben die swt kürzlich einen Vertragsabschluss für geeignete Flächen erzielt.

Die swt gehen derzeit davon aus, dass zehn bis maximal 15 Windenergieanlagen im vom Regionalverband festgelegten Vorranggebiet Platz finden könnten. Erste Untersuchungen umfassen zunächst einen Bereich von etwa acht Windenergieanlagen. Umsetzen werden die swt allerhöchstens 15 Anlagen. Die endgültige Anzahl hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren und den Ergebnissen der im Genehmigungsverfahren geregelten Untersuchungen im Zielgebiet ab.

In einem nächsten Schritt werden die Stadtwerke die Rahmenbedingungen für die üblichen Untersuchungen, die im Zuge eines Genehmigungsverfahrens gesetzlich gefordert sind, mit der zuständigen Behörde abstimmen. Außerdem wollen die swt weiterhin im engen Austausch mit dem Regionalverband bleiben, um Erkenntnisse aus den Einwendungen in die weiteren Planungen mit einfließen zu lassen. Aus heutiger Planungsperspektive könnte der Windpark voraussichtlich frühestens 2028 seinen Betrieb aufnehmen.