Die direkt am Freibad eingerichtete Teststation wollen die Stadtwerke Tübingen (swt) zunächst noch einige Zeit weiter stehen lassen und die kostenlosen Schnelltests auf freiwilliger Basis als Service für die Badegäste anbieten.
Nachweispflicht für Zutritt ins Hallenbad Nord bleibt unverändert
Für die öffentlichen Schwimmzeiten im Hallenbad Nord, die im Laufe der nächsten Woche starten sollen, gilt weiterhin – unabhängig von Öffnungsstufen – die GGG-Nachweispflicht, weil es sich beim Hallenbad um ein geschlossenes Gebäude bzw. Innenräume handelt.
Eintrittskarten für das Freibad können online erworben werden: www.swtue.de/freibad