Bei allen Energie- und Wärmekunden der swt wird die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Grund- und Verbrauchspreis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Für das Trinkwasser sinkt die Mehrwertsteuer von sieben auf fünf Prozent. Auch diese Senkung berücksichtigen die swt als Trinkwasser-Versorger Tübingens.
Aktiv werden müssen die Kunden nicht. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird auf der nächsten Jahresabschlussrechnung ausgewiesen. Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Zu viel gezahlte Beträge erstatten die swt – wie sonst auch üblich – nach der nächsten Jahresabschlussrechnung.
Weitergabe auch in den swt-Parkhäusern
Die Mehrwertsteuersenkung erhalten auch die Dauerparker in den swt-Parkhäusern. Für Kurzparker schlägt sich die Weitergabe in einer Senkung des Parktarifs im ersten Zeittakt um jeweils 10 Cent nieder, danach läuft die reguläre Tarifberechnung weiter. Beispiel: im Parkhaus Altstadt-König reduziert sich der Preis für die ersten 30 Minuten von 80 auf 70 Cent.
In den zum Saisonstart im Tübinger Freibad eingeführten vergünstigten Corona-Tarifen wurde die Mehrwertsteuersenkung bereits berücksichtigt.