Schwimmbäder, Parkhäuser, Trinkwasser: Preise steigen ab 1. Januar 2025

Erdgas-Preissenkung bleibt, Fernwärme wird günstiger | Die Aufsichtsgremien der TüBäder GmbH und der TüParken GmbH – beides Tochtergesellschaften der Stadtwerke Tübingen (swt) – haben neue Preise für die Tübinger Schwimmbäder und Parkhäuser beschlossen. Der swt-Aufsichtsrat beschloss zudem eine Preiserhöhung beim Trinkwasser. Die neuen Preise gelten ab dem 1. Januar 2025. Deutlich gestiegene Betriebs- und Personalkosten belasten die swt-Sparten. Um die gewünschte Qualität in Bädern und Parkhäusern aufrecht zu erhalten, sind außerdem Investitionen und teure Instandhaltungsmaßnahmen nötig. Trotz eines deutlichen Anstiegs der gesetzlichen Gasspeicherumlage können die swt die angekündigte Absenkung der Erdgaspreise aufrechterhalten – und auch für die Fernwärme-Kunden wird es 2025 günstiger.

Die Stadtwerke Tübingen haben die neuen Preise in den Tübinger Bädern, Parkhäusern und für das Trinkwasser ab 1.1.2025 bekannt gegeben. (Symbolbild: AdobeStock_29206818)

Eintrittspreise in den Tübinger Bädern ab 1.1.2025

Die Eintrittspreise in den Tübinger Bädern erhöhen sich ab Januar. Trotz ihrer guten Auslastung und Besucherzahlen ist der Bäderbetrieb strukturell defizitär. Jeder Badbesuch wird von den swt mit über 8 Euro bezuschusst. Investitionen in die Bäderinfrastruktur sowie steigende Reparatur- und Personalkosten belasten die Bädersparte zusätzlich. 2024 musste das Uhlandbad umfangreich am Schwimmbeckenboden und im Deckenbereich Instand gesetzt werden.
Ab der neuen Freibadsaison wird erstmals die Laufzeit der Freibad-Saisonkarte zeitlich festgelegt: Die neuen Saisonkarten sind bis zum Ende der Sommerferien gültig – und somit bis zum regulären Schließtermin des Freibads. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wird die Freibadsaison über das Sommerferienende hinaus verlängert, müssen sich Saisonkarten-Inhaberinnen und -Inhaber andere Eintrittskarten (Einzel- oder Zehnerkarten) für ihre restlichen Freibadbesuche besorgen. Mit der neuen Regelung tragen die swt den überproportional hohen Betriebskosten Rechnung, die bei einer verlängerten Freibadsaison entstehen: Vergleichsweise wenigen Freibadgästen stehen erhöhte Energiekosten durch die Erwärmung des Wassers bei sinkenden Außentemperaturen entgegen. Zudem muss die komplette Freibadinfrastruktur auch für nur noch wenige hundert Freibadgäste pro Tag nach dem Sommerferienende kostenintensiv aufrechterhalten werden.
Der Einzeleintritt kostet zukünftig 5,80 Euro (bisher: 5,20 Euro), die Zehnerkarte kostet 48 Euro (bisher: 44 Euro). Die ermäßigten Tarife verteuern sich um jeweils 30 Cent pro Eintritt (Einzelkarte) sowie 20 Cent pro Eintritt (Zehnerkarte). Die Sauna-Einzelkarte kostet 20 Euro (bisher: 18 Euro), die Sauna-Zehnerkarte 180 Euro (bisher: 162 Euro). Eine Familienkarte fürs Freibad ist für 13 Euro (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder) zu haben (bisher: 11,80 Euro), beziehungsweise für 9,00 Euro (1 Erwachsener und bis zu zwei Kinder / bisher: 8,20 Euro). Jedes weitere Kind kostet zukünftig 2,40 Euro (bisher: 2,20 Euro). Die Freibad-Saisonkarten haben nächstes Jahr folgende Preise: Einzel-Saisonkarte: 109 Euro (bisher: 99 Euro), Familien-Saisonkarte: 198 Euro (bisher: 180 Euro) und KinderBonusKarte/Saison: 25,50 Euro (bisher: 23 Euro). Mit der swt-Vorteilskarte gibt es auch im nächsten Jahr 10 Prozent Rabatt auf alle Saisonkarten. Für Jahreskarten gelten folgende Preise: Einzel-Jahreskarte: 325 Euro (bisher: 295 Euro), Familien-Jahreskarte: 405 Euro (bisher: 367 Euro) und die Kinderbonuskarte/Jahr (KinderCard/KreisBonusKarte Junior): 66 Euro (bisher: 60 Euro).

Parkhaustarife bleiben günstiger als Straßenrandparken

Die Tarife in den swt-Parkhäusern erhöhen sich um durchschnittlich fünf Prozent. Damit liegen die Parkhaustarife immer noch günstiger als auf den Parkflächen entlang der Straßen. In ihre Parkhäuser haben die swt in den vergangenen Jahren investiert: Das Parkhaus Altstadt-König wurde grundsaniert und bietet nun die größte Indoor-E-Ladezone der Stadt. In den Parkhäusern Altstadt-König, Metropol sowie in der noch jungen Tiefgarage Hauptbahnhof hat außerdem neueste Parkhaustechnik mit ticketloser Ein- und Ausfahrt dank automatischer Kennzeichenerkennung Einzug gehalten.
Im Parkhaus Altstadt-Mitte steigt der Parktarif ab dem zweiten 30-Minuten-Takt um 10 Cent (von 1,00 Euro auf 1,10 Euro). Im Parkhaus Altstadt-Mitte parken Inhaber der swt-Vorteilskarte in der 2. halben Stunde kostenlos und sparen damit 1,10 Euro. Ab der 2. Stunde je weitere angefangene 30-Minuten 1,20 Euro (bisher 1,10 Euro). Auch in den Parkhäusern Metropol und Altstadt-König steigen die Taktpreise um 10 Cent. Die ersten und zweiten 30 Minuten kosten somit jeweils 1,00 Euro, jede weitere halbe Stunde danach 1,10 Euro. Im Neckarparkhaus erhöhen sich die ersten drei 20-Minuten-Takte ebenfalls um jeweils 10 Cent (1. Takt von 0,70 Euro auf 0,80 Euro, 2. Takt von 1,40 auf 1,50 und 3. Takt von 2,10 auf 2,20). Eine Stunde Parken kostet somit 2,20 Euro. Ab der zweiten Stunde wird der Stundentakt ebenfalls um 10 Cent teurer (von 2,00 Euro auf 2,10 Euro). In der Tiefgarage Hauptbahnhof gibt es weiterhin die „Kiss & Ride“-Option mit 15 Gratisminuten für kurzes Ein- oder Aussteigenlassen. Die erste halbe Stunde wird um 10 Cent teurer (von 0,90 Euro auf 1,00 Euro). Die erste volle Stunde kostet 2,20 Euro (bisher 1,90 Euro), jede weitere Stunde dann 2,40 Euro (bisher 2,20 Euro). In allen swt-Parkhäusern liegt der maximale Tagespreis künftig bei 19 Euro (bisher 18 Euro), in der Tiefgarage Hauptbahnhof bei 20 Euro. Die Monatspreise für Dauerparker-Stellplätze steigen in allen swt-Parkhäusern moderat.

Grund- und Verbrauchspreis beim Trinkwasser steigen

In der Trinkwasserversorgung verzeichnen die Stadtwerke Tübingen als Wasserversorger an gleich mehreren Stellen Kostensteigerungen. Personalkosten steigen ebenso wie die Bezugskosten für die vorgelagerten Lieferanten und die Energiekosten für die Anlagen. Erhebliche Zusatzkosten verursacht auch der Aufbau und die Fortführung eines gesetzlich geforderten Risikomanagements zum Schutze des Grundwassers (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung TrinkwEGV). Zudem stellen die swt einen kontinuierlich sinkenden Wasserbedarf im eigenen Versorgungsnetz fest. Die Wasserabgabe 2024 wird gegenüber dem Jahr 2020 voraussichtlich um ca. 300.000 Kubikmeter geringer ausfallen und somit zu einer weiteren Kostenunterdeckung führen.
Die swt erhöhen daher ab 1.1.2025 die Trinkwasserpreise (Grund- und Verbrauchspreise). Für einen – statistisch betrachtet – typischen Tübinger Zwei-Personen-Haushalt mit 90 m3 Jahresverbrauch in einem Dreifamilienhaus betragen die Mehrkosten (aus Grund- und Verbrauchspreis) rund 7,7 Prozent mehr. Ein Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit 150 m3 Jahresverbrauch zahlt rund 8,2 Prozent mehr. Je nach Verbrauchsmenge und Wohnsituation (Einfamilien-, Mehrfamilienhaus) fällt die tatsächliche Gesamtsteigerung in der Summe aus Grund- und Verbrauchspreis unterschiedlich aus.

Trotz deutlich gestiegener Gasspeicherumlage: Erdgas-Preissenkung bleibt bestehen, Fernwärmepreise sinken

Der Erdgasmarkt befindet sich nach wie vor in einem Ausnahmezustand. Der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung ist immer noch gültig, auch wenn die Gasversorgungslage insgesamt derzeit als stabil betrachtet wird. Im November wurde nun der Preis für die gesetzliche Gasspeicherumlage bekanntgegeben – ein wichtiger Bestandteil für die Kalkulation von Erdgas- und Fernwärmepreisen. Mit einer Preissteigerung von 20 Prozent hat diese Umlage mittlerweile einen historischen Höchststand erreicht. Gute Nachricht für die swt-Erdgaskunden: Die swt können die angekündigten Preissenkungen bei den Erdgastarifen für 2025 trotzdem aufrechterhalten.
Bereits angekündigt hatten die Stadtwerke Tübingen eine Preissenkung bei der Fernwärme. Die genauen Preise stehen nun fest und wurden auf der swt-Internetseite veröffentlicht. Die verbrauchsabhängigen Preisbestandteile des TüWärme Tarifes (Arbeits- und Emissionspreis) sinken dabei insgesamt um 26,70 Prozent. Dass die Preissenkung nicht noch höher ausfiel, liegt an dem unerwartet hohen Anstieg der Gasspeicherumlage. Dagegen steigen die verbrauchsunabhängige Preisbestandteile (Grund- und Messpreis) nur leicht um durchschnittlich 2,77 Prozent.