Noch im Januar 2022 gab es für Stromkundinnen und -kunden der Stadtwerke eine Preissenkung. Die swt konnten daraufhin die Preise bis September (in einzelnen Sondertarifen sogar bis Dezember) stabil halten. Die Fernwärmepreise waren im kompletten Jahr 2022 stabil. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärfte sich dann aber die bereits gestartete Preisrally an den Energiemärkten deutlich. Eine hohe Energienachfrage traf auf ein zu geringes Angebot, unter anderem auch aufgrund der gestoppten Erdgaslieferungen aus Russland. Schon die Preisanpassung in den Grundversorgungstarifen (und einigen Sondertarifen) für Strom und Erdgas zum 1. Oktober war den Turbulenzen an den Energiemärkten geschuldet. Während der zurückliegenden Monate lagen die Preise an den Energie-Großhandelsmärkten bisweilen bei einem vielfachen Wert des Vorjahresniveaus.
Bei der Energiebeschaffung für das nächste Jahr, die wesentlicher Bestandteil der Tarifpreiskalkulation ist, ließ sich der spürbare Einfluss der hohen Beschaffungspreise nicht mehr verhindern – über alle Tarife hinweg. Bei den Stromtarifen machten sich außerdem noch die gestiegenen Netzentgelte bemerkbar.
„Bei der Kalkulation unserer Tarife für das Jahr 2023 mussten wir die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Erdgas anteilig einkalkulieren“, sagt Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen. „Die swt sind ein zuverlässiger Energielieferant. Deshalb kaufen wir Energie weder kurzfristig ein noch spekulieren wir an den Energiebörsen. Von unserer soliden und langfristig orientierten Beschaffungsstrategie in der Vergangenheit werden die swt-Kundinnen und Kunden auch in der Zukunft profitieren.“
Arbeitspreise steigen in allen swt-Tarifen
Die swt informieren alle Tarifkundinnen und -kunden per Brief über die Preiserhöhung sowie in einem weiteren Schreiben über die neuen Abschlagszahlungen ab dem 1. Januar 2023. Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bitten die swt darum, sich frühzeitig mit dem Kundenservice in Verbindung zu setzen.
Beim Strom werden die Arbeitspreise in allen Tarifen angehoben – auch in den Tarifen für Wärmepumpen und Speicherheizungen. Je nach Tarif fällt die Steigerung unterschiedlich hoch aus. In der Grundversorgung zahlt ein durchschnittlicher Tübinger Haushalt mit einem Verbrauch von ca. 1.800 kWh (Stand: 01.10.2022) im Jahr rund 17,0 Prozent mehr. Der Arbeitspreis steigt von 40,24 Cent/Kilowattstunde zum 01.01.2023 auf 48,30 Cent/Kilowattstunde. Der Grundpreis in Höhe von 131 Euro bleibt unverändert.
Durch die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung würden für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs höchstens 40 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Für die übrigen 20 Prozent würden die neuen swt-Tarifpreise gelten, sollte der tatsächliche Verbrauch 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs übersteigen.
Beispielrechnung:
Grundversorgung Strom inkl. Strompreisbremse (Preise brutto)
Jahresverbrauch | 1.800 kWh | Kosten Arbeitspreis | Grundpreis/Jahr |
Anteil Preisbremse 0,40 € pro kWh | 1.440 kWh (80 %) | 576,00 € | 131,00 € |
Anteil Rest 0,483 € pro kWh | 360 kWh (20 %) | 173,88 € | |
749,88 € | |||
Gesamtkosten pro Jahr | 880,88 € | ||
Vergleich: Gesamtkosten pro Jahr ohne Strompreisbremse | 1.000,40 € | ||
Entlastung durch Strompreisbremse | 119,52 € |
Auch beim Erdgas erhöhen sich die Arbeitspreise über alle Tarife hinweg. So zahlt im Grundversorgungstarif Erdgas ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresgesamtverbrauch von 18.000 kWh (Stand: 01.10.2022) im Jahr rund 28,2 Prozent mehr. Der Arbeitspreis steigt von 12,94 Cent/Kilowattstunde zum 01.01.2023 auf 16,79 Cent/Kilowattstunde. Der Grundpreis in Höhe von 124,55 Euro bleibt unverändert.
Durch die geplante Gaspreisbremse der Bundesregierung würden für die ersten 80 Prozent des Vorjahresgesamtverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Sollte der tatsächliche Verbrauch 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs übersteigen, würden die neuen swt-Tarifpreise gelten.
Beispielrechnung:
Grundversorgung Erdgas inkl. Gaspreisbremse (Preise brutto)
Jahresverbrauch | 18.000 kWh | Kosten Arbeitspreis | Grundpreis/Jahr |
Anteil Preisbremse 0,12 € pro kWh | 14.400 kWh (80 %) | 1.728,00 € | 124,55 € |
Anteil Rest 0,1679 € pro kWh | 3.600 kWh (20 %) | 604,44 € | |
2.332,44 € | |||
Gesamtkosten pro Jahr | 2.456,99 € | ||
Vergleich: Gesamtkosten pro Jahr ohne Gaspreisbremse | 3.146,75 € | ||
Entlastung durch Gaspreisbremse | 689,76 € |
Immer mehr Anteile der Fernwärme sollen in den kommenden Jahren aus erneuerbaren Energien stammen. Derzeit nutzen die swt für die Produktion von Fernwärme allerdings noch überwiegend Erdgas. Wegen der bei der Fernwärme üblichen Vertragslaufzeiten von 10 Jahren erfolgt die Preisentwicklung auf Basis einer vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Preisformel. Diese regelt auch die Beschaffung von Erdgas an der Energiebörse zu vereinbarten Zeitpunkten. Dies führte beispielsweise dazu, dass sich im Jahr 2021 die verbrauchsabhängigen Fernwärmepreise um elf Prozent reduziert haben, weil die benötigten Mengen noch zu den niedrigen Preisen in den Jahren 2019/2020 eingekauft wurden.Für 2023 schlägt das Preispendel, bedingt durch die hohen Börsenpreise und die vertraglich festgelegten Beschaffungsroutinen, nun in die entgegengesetzte Richtung aus. Die hohen Erdgaskosten, die im Beschaffungszeitraum 2021/2022 fällig wurden, wirken sich jetzt voll in den Endverbraucherpreisen bei der Fernwärme aus – ohne Möglichkeit einer Abfederung.Darüber hinaus handelt es sich bei der Fernwärme im Gegensatz zum Erdgas um gebrauchsfertige Wärme, was bedeutet, dass in der Preiskalkulation auch Umwandlungs- und Transportverluste berücksichtigt sind.
Der Arbeitspreis (bzw. die verbrauchsabhängigen Entgelte) steigt von 8,39 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 01.10.2022) zum 01.01.2023 auf 22,51 Cent/kWh. Der Grund- und Messpreis dagegen steigt nur leicht um durchschnittlich 3,17 Prozent.
Auch für die Fernwärme hat die Bundesregierung bereits eine Umsatzsteuerreduzierung zum 01.10.2022 auf sieben Prozent beschlossen. Weiterhin plant die Bundesregierung auch für die Fernwärme eine Preisbremse. Diese liegt voraussichtlich mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter dem Wert für Erdgas mit 12 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dadurch würden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Sollte der tatsächliche Verbrauch 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs übersteigen, würden die neuen swt-Tarifpreise gelten.
Beispielrechnung:
Fernwärme TüWärme Basis inkl. Wärmepreisbremse (Preise brutto)
Jahresverbrauch | 22.500 kWh | Kosten Arbeitspreis | Grundpreis/Jahr für 15 kW |
Anteil Preisbremse 0,095 € pro kWh | 18.000 kWh (80%) | 1.710,00 € | 754,53 € |
Anteil Rest 0,2251 € pro kWh | 4.500 kWh (20%)
| 1.012,95 € | |
2.722,95 € | |||
Gesamtkosten pro Jahr | 3.477,48 € | ||
Vergleich: Gesamtkosten pro Jahr ohne Wärmepreisbremse | 5.819,28 € | ||
Entlastung durch Wärmepreisbremse | 2.341,80 € |
Der absolute Kostenanstieg für beispielsweise ein Einfamilienhaus mit einem Anschlusswert von 15 kW und einem jährlichen Wärmebedarf von 22.500 kWh beträgt mit Preisbremse (gegenüber Preisstand 01.10.2022) 23 Prozent.
Für den Dezember hat die Bundesregierung für Erdgas- und Wärmekunden mit einem Verbrauch unter 1.500.000 Kilowattstunden je Abnahmestelle eine Soforthilfe bei der Abschlagszahlung geplant. Die Stadtwerke Tübingen arbeiten bereits mit Hochdruck daran, ihre Abrechnungssysteme entsprechend anzupassen. Ziel ist es, so schnell wie möglich einen für Kundinnen und Kunden einfachen Abrechnungsmodus zu schaffen. Ab dem 21. November 2022 werden die swt Informationen rund um das Thema Abrechnung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.