Im Mai 2024 hatten die Stadtwerke Tübingen (swt) dafür einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Ostelsheim geschlossen. Zuletzt hatten die swt auf einer Informationsveranstal-tung über den aktuellen Projektstand berichtet. Aus diesem Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern haben die Projektverantwortlichen der swt nochmals gebündelt die Sorgen und Bedenken zu einigen zentralen Themen aufgenommen. Unter anderem auch zur Frage der Schallimmission durch die Anlagen.
Wenn die Anlagen – voraussichtlich ab 2027 – in Betrieb gehen, verpflichten sich die Stadtwerke Tübingen zu umfangreichen Schallmessungen. Ein akkreditiertes unabhängiges Prüflabor wird die Messungen durchführen. Die Ergebnisse sollen aufzeigen, welche Schallpegel im laufenden Betrieb auftreten, in welchem Umfang und an welchen Stellen im Ort.
Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen, sagt: „Der Dialog mit den Menschen vor Ort ist uns bei unseren Windkraftprojekten besonders wichtig. Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst – deshalb führen wir freiwillig zusätzliche Schallmessungen durch. Denn wir wollen den Windpark Ostelsheim nicht nur als einen wichtigen Beitrag für die Energiewende, sondern auch im Einklang mit der Lebensqualität der Menschen realisieren.
Gleichzeitig möchten wir ein klares Signal senden: Wir stehen hinter dem Projekt und freuen uns über die anhaltende Unterstützung des Gemeinderats. Die swt sind bereit, weiterhin offen, transparent und im engen Dialog gemeinsam den Weg zu einem erfolgreichen Windpark zu gehen.“
Zusammenarbeit mit Behörden, Einsatz neuester Technologien
Die Schallmessungen können erst nach der Inbetriebnahme der Anlagen fundierte Erkenntnisse liefern. Die bisherigen Erfahrungen der Stadtwerke Tübingen aus ihren bestehenden Windparks zeigen, dass die gemessenen Immissionen immer und häufig sogar deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Für die swt als Betreiber ist die Einhaltung der Grenzwerte im eigenen Interesse und in mehrfacher Hinsicht wichtig. Denn wenn die Grenzwerte überschritten werden, müssten die Anlagen im gedrosseltem Modus laufen. Ertragseinbußen wären die Folge. Und falls der Wiederbetrieb im gedrosselten Modus nicht fortgeführt werden kann, müssten die swt die Anlagen sogar vollständig wieder abbauen.
Die geplanten Messungen erfolgen in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde und unter Einsatz der neuesten Technologien sowie wissenschaftlicher Methoden, um größtmög-liche Objektivität und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Alle Informationen zum Windparkprojekt in Ostelsheim, sowie ein Link zum 44 Seiten langen Protokoll mit Fragen & Antworten aus der vergangenen Bürgerinformationsveranstaltung, liefert die Projektseite auf der Internetseite der Stadtwerke Tübingen.