Seit vielen Monaten waren die Busfahrer vom Fahrgastraum abgetrennt und die vorderen Türen blieben zum Schutz der Fahrer permanent geschlossen. Das war möglich, weil es in den TüBus-Linienbussen keinen Ticketverkauf beim Fahrer gibt, sondern die Fahrscheine an den neuen Ticketautomaten in der Busmitte gelöst werden können.
Nun sind die Fahrerkabinen in allen Fahrzeugen der TüBus-Flotte mit einer Schutzscheibe ausgestattet. Die Trennung mittels Absperrbändern ist nicht mehr nötig. Mit dieser Umrüstung ergeben sich nun weitere Möglichkeiten, um auf eine bessere Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV einzuwirken. Der Kontrollmechanismus soll direkt beim Einsteigen greifen. Indem ab 20 Uhr zukünftig nur noch die vordere Tür zum Einsteigen geöffnet wird und jeder Fahrgast am Fahrer vorbei den Bus betreten muss, erhoffen sich die swt eine konsequentere Einhaltung der Maskenpflicht. Nach wie vor gilt im Falle von Maskenverweigerern: der Bus fährt erst dann weiter, wenn alle Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz korrekt angelegt haben. Außerdem ist – nach neuester Corona-Bußgeldverordnung – bei bewusster Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV ein Bußgeld von mindestens 100 Euro fällig, das Ordnungsbehörden oder die Polizei einfordern, die im Bedarfsfall durch den Busfahrer hinzugezogen werden.