Update zur Maskenpflicht im ÖPNV: Was gilt jetzt im TüBus?

Die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes und die "Bundes-Notbremse" haben neue Regeln bei der Maskenpflicht im ÖPNV mit sich gebracht. Was zukünftig im TüBus gilt.

Neue Regeln bei der Maskenpflicht im ÖPNV bei aktivierter "Bundes-Notbremse". (Foto: swt/Marquardt)

Bei einer Landkreis-Inzidenz über 100 gilt die "Bundes-Notbremse", die für den ÖPNV bedeutet:

  • FFP2-Maske (oder vergleichbar) in allen TüBussen und an den Haltestellen Pflicht
  • Auch für Kinder ab 6 Jahren
  • OP-Masken/medizinische Masken sind NICHT mehr ausreichend
  • Für Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal gelten gesonderte Regelungen

Kontrollen erfolgen - wie bislang auch - durch Fahrschein-Kontrolleure, Ordnungsamt und Polizei.

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