Bei einer Landkreis-Inzidenz über 100 gilt die "Bundes-Notbremse", die für den ÖPNV bedeutet:
- FFP2-Maske (oder vergleichbar) in allen TüBussen und an den Haltestellen Pflicht
- Auch für Kinder ab 6 Jahren
- OP-Masken/medizinische Masken sind NICHT mehr ausreichend
- Für Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal gelten gesonderte Regelungen
Kontrollen erfolgen - wie bislang auch - durch Fahrschein-Kontrolleure, Ordnungsamt und Polizei.