Deutschlandweit können jetzt Projektierer von EE-Projekten, genauso wie Eigentümer älterer EE-Bestandsanlagen, zum Stromlieferant für die Stadtwerke Tübingen werden. Das Angebot zielt dabei auf ungeförderte oder ausgeförderte Anlagen. Voraussetzung: EE-Projekte haben eine Nennleistung über 100 Kilowatt, laufen außerhalb der EEG-Vergütung oder sind – beispielsweise bei älteren Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahren – bereits ausgefördert. Bislang konnten – bei Anlagen unter 100 kW – nur Besitzer der sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ aus dem swt-Netzgebiet ihren Ökostrom an die swt verkaufen.
Zwei Optionen für die EE-Stromvermarktung
Jetzt bieten die swt allen potenziellen Ökostrom-Lieferanten deutschlandweit zwei Optionen: Die Vermarktung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) oder die Direktvermarktung nach Marktprämienmodell. Bei einem PPA schließen die swt mit dem Lieferanten einen langfristigen Stromabnahmevertrag (3, 5 oder 10 Jahr Laufzeit) mit fixer Vergütung ab. Den abgekauften „reinen“ Ökostrom liefern die swt 1:1 an ihre Ökostrom-Kunden. Alle EE-Projekte und Anlagen außerhalb der EEG-Vergütung kommen für ein PPA in Frage.
Die Direktvermarktung nach Marktprämie ist flexibel: EE-Anlagenbetreiber können in das Marktprämienmodell wechseln und von einer höheren Vergütung profitieren. Bei Bedarf ist ein Wechsel zurück in die EEG-Einspeisevergütung möglich, sofern ein gesetzlicher Anspruch besteht. Das EEG verpflichtet Betreiber von EE-Anlagen ab 100 kW, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind, zur Direktvermarktung. Die Stadtwerke Tübingen bieten eine einfache und attraktive Lösung an: mit individuellen Verträgen, flexiblen Laufzeiten, transparenten Dienstleistungsentgelten und der Übernahme der Abwicklung mit dem Netzbetreiber.
Interessenten finden alle Informationen und eine direkte Angebotsabgabe per Online-Formular auf www.swtue.de/direktvermarktung