Fair kalkulierte Energiepreise sind für die Stadtwerke Tübingen Anspruch und Verpflichtung gleichzeitig. Den größten Anteil an den Energiepreisen machen Netzentgelte sowie zahlreiche Umlagen und Steuern aus. Ab dem 1. Januar 2021 gilt außerdem auch bei den Energiepreisen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, der in der zweiten Jahreshälfte 2020 aufgrund der Corona-Pandemie um drei Prozentpunkte abgesenkt worden war.
CO2-Preis führt zu Steigerungen bei Erdgaspreisen
Um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu reduzieren, wird auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum 01.01.2021 ein CO2-Preis in Höhe von 0,455 Cent/kWh netto (entspricht brutto 0,541 Cent/kWh) auf Erdgas eingeführt. Zusätzlich steigen die Netzentgelte um ein bis vier Prozent. Auf Verteuerungen bei diesen Preisbestandteilen haben die Stadtwerke Tübingen selbst keinen Einfluss.
Dennoch schaffen es die swt für 2021, einen Teil der Steigerung abzufedern. Bei den swt-Erdgastarifen für Privatkunden verteuert sich der Arbeitspreis um 0,357 Cent brutto pro Kilowattstunde. Einzig im Biogastarif TüGas Natur fällt die Steigerung mit 0,274 Cent brutto pro Kilowattstunde niedriger aus, weil dort der 15-prozentige Biogas-Anteil nicht vom CO2-Preis betroffen ist.
Die Erhöhung fällt je nach Tarifart und Höhe des Gesamtjahresverbrauchs unterschiedlich aus. Die Spanne liegt zwischen 2,9 Prozent und 5,1 Prozent. So zahlt beispielsweise ein Verbraucher im Grundversorgungstarif bei einem Jahresverbrauch von knapp 20.000 Kilowattstunden 72 Euro mehr im Jahr (entspricht rund 4,8 Prozent mehr). Die Erdgaspreise der swt waren seit Januar 2019 stabil geblieben.
Strompreise der swt bleiben unverändert
Ihre Stromtarife können die Stadtwerke Tübingen für 2021 stabil halten. Ein Grund, der dies möglich macht, ist die Senkung der EEG-Umlage von 6,756 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Aufgezehrt wird dieser Vorteil durch die Netzentgelte, die im nächsten Jahr weiter ansteigen.
Wärmepreise sinken
Nach einem leichten Anstieg im letzten Jahr, sinken zum 1. Januar 2021 die Preise bei der Wärme – und das teilweise deutlich, obwohl auch im Wärmesektor das Brennstoffemissionshandelsgesetz in Form von CO2-Abgaben ab 2021 zum Tragen kommt. Während die verbrauchsunabhängigen Preise leicht um 1,7 Prozent steigen, sinken die verbrauchsabhängigen Preise um 10,6 Prozent. Fernwärmeverträge sind meist mit langen Laufzeiten versehen, bei denen vorab Kostenstruktur und Preisentwicklung anhand von festgelegten Preisformeln zu Vertragsbeginn festgelegt werden.