Bei Bestandsverträgen berücksichtigen die swt die bruttopreismindernde Senkung in der Jahresabrechnung. In Neuverträgen ist die Mehrwertsteuersenkung seit Oktober direkt enthalten. Von Seiten der swt gibt es keine gesonderten schriftlichen Informationen an die Kundinnen und Kunden.
Für die Fernwärmelieferungen in Tübingen und Dettenhausen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich ab dem 01.10. reduziert. Lediglich für die Contracting-Anlagen der swt außerhalb des Tübinger Fernwärmenetzes stehen noch letzte Beratungen – unter anderem auch auf Ebene der Branchenverbände – zu den Rahmenbedingungen und Umsetzungsverfahren aus. Konkretere Erkenntnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Energieeinsparungen auf allen Ebenen dringend geboten
Die Mehrwertsteuerabsenkung ist für alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Nachricht und lindert den Kostendruck aufgrund der hohen Energiepreise etwas.
Damit aber auch der Winter in Deutschland, bezogen auf die Energieversorgung, insgesamt einigermaßen gut verlaufen kann, ist Energiesparen wichtiger denn je. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur darüber berichtet, dass die derzeitigen Erdgasverbräuche sogar über den Durchschnittswerten der Vorjahre liegen. Ohne eine Einsparung von 20 Prozent läuft Deutschland, so die Bundesnetzagentur, auf eine Erdgasmangellage zu. Besonders im Bereich der Haushalte besteht also noch erhebliches Einsparungspotenzial. Jede Form der Einsparung hilft – ob beim Erdgas, bei der Fernwärme oder beim Strom. Die Stadtwerke Tübingen weisen darauf hin, dass die Mehrwertsteuerabsenkung nicht dazu führen darf, dass auf Einsparanstrengungen verzichtet wird.