Im vom Regionalverband in der Offenlage ausgewiesenen Vorranggebiet zwischen Tübingen und Dußlingen wollen die Stadtwerke Tübingen einen interkommunalen Windpark errichten. Die swt haben sich – in enger Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden – Flächen öffentlicher und privater Grundstückseigentümer im Vorranggebiet gesichert. Die Ortschaftsräte und Ortsbeiräte der Tübinger Teilorte Bühl, Kilchberg und Derendingen und der Gemeinderat Dußlingen haben nun in ihren jüngsten Sitzungen die Gestattung der für Windkraftanlagen in Frage kommenden Flächen bestätigt. Der Ortschaftsrat Weilheim votierte unentschieden. Am 3. Juni entscheidet abschließend der Klimaschutzausschuss des Tübinger Gemeinderates. Auch mit ForstBW haben die swt kürzlich einen Vertragsabschluss für geeignete Flächen erzielt.
Die swt gehen derzeit davon aus, dass zehn bis maximal 15 Windenergieanlagen im vom Regionalverband festgelegten Vorranggebiet Platz finden könnten. Erste Untersuchungen umfassen zunächst einen Bereich von etwa acht Windenergieanlagen. Umsetzen werden die swt allerhöchstens 15 Anlagen. Die endgültige Anzahl hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren und den Ergebnissen der im Genehmigungsverfahren geregelten Untersuchungen im Zielgebiet ab.
In einem nächsten Schritt werden die Stadtwerke die Rahmenbedingungen für die üblichen Untersuchungen, die im Zuge eines Genehmigungsverfahrens gesetzlich gefordert sind, mit der zuständigen Behörde abstimmen. Außerdem wollen die swt weiterhin im engen Austausch mit dem Regionalverband bleiben, um Erkenntnisse aus den Einwendungen in die weiteren Planungen mit einfließen zu lassen. Aus heutiger Planungsperspektive könnte der Windpark voraussichtlich frühestens 2028 seinen Betrieb aufnehmen.