2022 hatten die Energiebörsen im Zuge der Energiekrise in Europa ein nie zuvor dagewesenes Preisniveau erreicht. Höhere Energiepreise waren zu Jahresbeginn auch auf Verbraucherseite die Folge. Nun bekommen auch die Energiekunden der swt den Effekt zu spüren, dass die Preise für Strom und Erdgas im Jahresverlauf 2023 deutlich gesunken sind. Die swt konnten die für ihre Kunden nächstes Jahr benötigten Energiemengen wieder zu moderateren Preisen einkaufen. Im Ergebnis sinken ab Januar 2024 die Strom-Sondertarife um bis zu 18 Prozent. Strom- und Erdgaskunden informieren die swt noch schriftlich über die neuen Preise ihrer jeweils gewählten Tarife.
„Die Stadtwerke Tübingen kalkulieren ihre Tarife immer solide, seriös und fair für die Kunden. Das haben die swt schon immer so gemacht. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass sich niedrigere Energiepreise an den Großhandelsmärkten auch in den swt-Energiepreisen niederschlagen – und zwar in Form teils deutlicher Preissenkungen zum 1. Januar 2024“, sagt Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen.
Ausstehende Beschlüsse des Bundestags könnten Preise noch beeinflussen
Drei von der Bundesregierung angekündigte aber noch nicht vom Bundestag verabschiedete Maßnahmen wirken sich auf die Energiepreise beziehungsweise die Jahreskosten der Verbraucherinnen und Verbraucher aus und könnten nochmals zu Anpassungen führen. Dazu zählt in erster Linie die bereits ab Januar geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von sieben auf 19 Prozent. Eine erwartete Anhebung des CO2-Emissionspreise von 30 auf 40 Euro pro Tonne wurde bereits bei den Kalkulationen der Erdgas- und Fernwärme-Tarife berücksichtigt. Die ebenfalls angekündigte, aber auch noch nicht final beschlossene Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 hat zumindest für die Sondertarif-Stromkunden der Stadtwerke Tübingen keine Relevanz: Alle Strom-Sondertarife liegen unterhalb der Preisbremsengrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit seiner noch ausstehenden abschließenden Entscheidung wird der Bundestag dann sowohl für die Energieversorger als auch für die Verbraucher Klarheit schaffen.
Preissenkung beim Strom – auch dank solider Beschaffungsstrategie
Die TüStrom-Sondertarife der swt werden beim Arbeitspreis um durchschnittlich 13 bis 18 Prozent günstiger. Die deutliche Absenkung kommt, obwohl die Netzentgelte von den Übertragungsnetzbetreibern deutlich angehoben wurden. Alle swt-Sondertarife liegen damit unterhalb der Grenze der staatlichen Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Beispiel: Eine Kilowattstunde (kWh) Strom kostet ab 1. Januar 2024 im Einjahrestarif „TüStrom Natur Haushalt“ 38,72 Cent. Das sind 9,28 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.800 kWh bedeutet dies im Vergleich zu seinem alten Preis ohne Strompreisbremse eine Entlastung von rund 167 Euro im Jahr.
Die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Tübingen ist – wie bei vielen anderen kommunalen Versorgern auch – langfristig, solide und auf Stabilität hin ausgerichtet. Indem die swt keine kurzfristigen oder gar spekulative Energiekäufe an den Börsen tätigen, sondern langfristig mit Weitblick die für ihre Vertragskunden benötigten Mengen einkaufen, ergeben sich mehrere Vorteile: Starke Preisschwankungen an den Großhandelsmärkten nivellieren sich durch regelmäßige und zeitlich verteilte Beschaffungen. Damit machen die swt ihre Energiepreise unabhängiger von Hoch- oder Niedrigpreisphasen der Börsen und verhindern weitestgehend große Preissprünge in den swt-Tarifen. Zudem haben die allermeisten swt-Sondertarife Laufzeiten von mindestens einem Jahr. Diese langfristige Beschaffungsstrategie hält die Preise stabiler, bietet den Kunden faire und marktgerechte Energiepreise und schützt vor kurzfristigen großen Preisanpassungen. Länger anhaltende Preisniveaus wirken sich mit dieser Beschaffungsstrategie daher erst zeitlich verzögert auf die swt-Preise aus.
Preissenkung bei Erdgas
Bei den TüGas-Tarifen sinken die Preise um durchschnittlich knapp 20 Prozent. Geringere Beschaffungskosten und niedrigere Netzentgelte ermöglichen diese Preissenkung. Zukünftige Änderungen, deren Verabschiedung durch den Bundestag noch ausstehen, setzen die Stadtwerke Tübingen für alle betroffenen Verträge um. Gleiches gilt für die gesetzlich geregelte Gaspreisbremse.
Beispiel: Eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas kostet ab 1. Januar 2024 im Einjahrestarif „TüGas Fix“ 12,79 Cent. Das sind 3,31 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh bedeutet dies im Vergleich zu seinem alten Preis ohne Gaspreisbremse eine Entlastung von rund 596 Euro im Jahr.
Preissenkung bei der Fernwärme in Aussicht
Auch für die TüWärme stellen die Stadtwerke Tübingen eine deutliche Preissenkung in Aussicht. Die endgültige Preiskalkulation werden die swt bis zum 17. November abschließen, da neben den zahlreichen ausstehenden Gesetzesentscheidungen für die Fernwärmepreise zusätzlich auch die Höhe der Gasspeicherumlage als Preisbestandteil noch nicht feststeht.