Sobald die „Bundes-Notbremse“ vom Landratsamt außer Kraft gesetzt wird und im ersten Öffnungsschritt Freibäder öffnen dürfen, drehen sich die Drehkreuze am Freibad-Eingang wieder. So hatten es die Stadtwerke Tübingen geplant und angekündigt. Nun ist es soweit. „Das Freibad-Team hat nur darauf gewartet, endlich loslegen zu dürfen“, sagt Frank Raible, swt-Abteilungsleiter Bäder. „An der frischen Luft im weitläufigen Gelände lässt sich unser Ziel am besten und sichersten umsetzen: möglichst vielen Menschen ein Angebot zum Schwimmen und Baden zu machen.“
Corona-Verordnung definiert Zugangsvoraussetzungen
Wichtigste Neuerung: Zugangsvoraussetzung für das Freibad ist entweder ein vollständiger Impfschutz (ab 14 Tage nach Zweitimpfung, Nachweis z.B. per Impfausweis), ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion oder ein aktueller Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Anerkannt werden ausschließlich Tests mit Bescheinigung (öffentliche Teststellen, Arztpraxen, Apotheken) sowie Test, die durch den Arbeitgeber bescheinigt wurden oder auch das Tübinger Tagesticket. Selbst durchgeführte Tests gelten nicht.
Mit der doppelten Kontrolle am Eingang (Ticket + Nachweis) und dem dadurch erhöhten Zeitaufwand, müssen die Badegäste in Stoßzeiten etwas mehr Geduld aufbringen. „Jede Bäderöffnung in Pandemiezeiten verursacht einen enormen Mehraufwand auf Seiten von Betrieb, Organisation und Personal. Wir bitten deshalb alle Badegäste um Nachsicht, Geduld und Verständnis“, sagt swt-Geschäftsführer Ortwin Wiebecke. „Sei es bei größeren Wartezeiten oder auch wenn nicht alle Bedürfnisse, Anforderungen und Wünsche in dem Maße von den swt erfüllt werden können, wie das in Zeiten vor der Pandemie der hohe Standard in Tübingen war. Einschränkungen betreffen die swt als Bäderbetreiber genauso wie Gäste, die auf manches verzichten müssen. Solange die Pandemie noch nicht vorbei ist, steht die Sicherheit der Gäste ganz oben. Auch deshalb agieren die swt vom Grundsatz her eher vorsichtig und werden weitere Öffnungsschritte bei den Bädern behutsam und verantwortungsvoll gehen.“
Zeitfenster, Ticketbuchung, Tarife
Wie schon im Sommer 2020 gibt es verschiedene Zeitfenster mit Besucherbegrenzungen:
06:00 – 13:30 Uhr (maximal 2.000 Gäste)
14:00 – 20:00 Uhr (maximal 2.000 Gäste)
18:00 – 21:00 Uhr (maximal 300 Gäste)
Die Öffnungszeiten werden im Laufe der Saison an die Tageslichtzeiten angepasst.
Tickets können ab Donnerstagnachmittag wieder online über das Buchungssystem auf der Bäderseite der Stadtwerke Tübingen gekauft werden (www.swtue.de/freibad). In einigen Wochen planen die swt die Umstellung auf ein neues Buchungssystem mit mehr Funktionen und Komfort. Für Gäste, die keine Möglichkeit zum Online-Ticketkauf haben, bieten die Stadtwerke ab Dienstag, 25. Mai 2021, eine Ticket-Abholstelle vor ihrer Zentrale in der Eisenhutstraße 6 an. Tickets müssen vorab telefonisch unter der Freibad Tickethotline 07071 157 2896 (Montag – Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr) bestellt werden. Reservierte Tickets können dann von Montag bis Freitag jeweils zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr abgeholt und auch direkt vor Ort bezahlt werden.
Die Tarife sind die Corona-Tarife aus dem Vorjahr: Einzelkarte 3,50 Euro, ermäßigte Einzelkarte 2,50 Euro, Familienkarte 2,00 Euro pro Person (max. zwei Erwachsene, mindestens 1 zahlendes Kind).
Corona-Regeln reloaded
Die Regeln für den Freibadbesuch kennen die Gäste aus dem Vorjahr: Die Zahl der Badegäste in den Becken ist begrenzt. Beim Schwimmen gilt wieder ein kontaktfreies Einbahn-Kreisverkehr-System, die Bahnen sind entsprechend eingeteilt und abgetrennt. Bei Attraktionen, wie zum Beispiel auf der Rutsche oder dem Kinderspielplatz, müssen Abstände eingehalten werden. Zum Duschen stehen die Außenduschen sowie Innenduschen (und Föhne) in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Auch in den Umkleide- und Sanitärbereichen gelten die Abstands- und Hygieneregeln sowie in allen überdachten Bereichen – inklusive der Ein- und Ausgangsbereiche – eine Maskenpflicht (medizinische/OP-/ FFP2-Maske).