Das potenzielle Zielgebiet, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg als Potenzialgebiet für die Windkraft ausgewiesen ist, umfasst rund 240 Hektar auf den Gemarkungen Felldorf und Bierlingen. Eigentümer sind die Gemeinde Starzach und Privateigentümer. Für die Gemeindeflächen erteilte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nun die Genehmigung zur Übernahme durch die Stadtwerke Tübingen per Gestattungsvertrag. Damit können die swt mit ihrer Erfahrung aus dem Bau zahlreicher Windparks in Baden-Württemberg konkreter in die Planungen einsteigen.
Thomas Noé, Bürgermeister von Starzach sagt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen und ENERGIEkooperativ bei diesem wichtigen Projekt für Starzach und die gesamte Region. Es muss weiter und schneller in alternative Energien investiert werden. Mehr Strom aus Windenergie zu erzeugen hat für eine zukunftsfähige Energieversorgung und dem Erreichen der Klimaziele des Landes Baden-Württemberg auch eine wichtige Bedeutung. Die Verantwortung dafür liegt auch bei den Kommunen. Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss vom Montag, 24.10.2022 gezeigt, dass die Gemeinde Starzach sich dieser Verantwortung stellt.“
„Ein neuer größerer Windpark im Landkreis Tübingen hat für die Stadtwerke Tübingen trotz der zahlreichen bereits bestehenden Windparks einen ganz besonderen Reiz“, sagt Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen. „Nach vielen Jahren der Flaute beim Windkraftausbau stehen die Zeichen nun wieder auf Ausbau und Rückbesinnung darauf, dass nur mit der Windkraft und den erneuerbaren Energien die Energiewende geschafft und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern beendet werden kann. Die Beteiligung von vier Bürgerenergie-Genossenschaften ist ein Stück gelebte Energiewende in der Region. Ein Dankeschön für dieses Engagement und das wichtige positive Zeichen, das mit der Beteiligung gesetzt wird. Kompliment auch an die Gemeinde Starzach, dass sie ein klares Zeichen pro Windkraft gesetzt hat.“
Winfried Santura sagt aus Sicht der ENERGIEkooperativ: „Die Energiegenossenschaften freuen sich über den Starzacher-Beschluss in mehrfacher Hinsicht: Zunächst, dass das Votum des Gemeinderats ohne Gegenstimme bei nur einer Enthaltung erfolgte. Spiegelt doch dieser Beschluss auch unsere Wahrnehmung wider, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zur Energiewende steht und sich bewusst ist, dass Klimaschutz nicht irgendwo, sondern auch hier vor Ort gelebt werden muss. Ein besonderer Schwerpunkt liegt durch diesen Beschluss auf der lokalen Verankerung des Windkraftprojektes. Regionale Akteure stehen in der Verantwortung und keine anonymen Projektgesellschaften. Dem Geist der Gründung der ENERGIEkooperativ vor über 10 Jahren wird nun neuer Schwung verliehen. Die damalige Zielsetzung hat nun die Chance, von der Vision zur Realität zur werden.“
Voruntersuchungen und Gutachten bilden Grundlage für Windpark-Parameter
Als erste Schritte folgen nun Vogel- und Fledermausuntersuchungen sowie ein Windgutachten für das anvisierte Zielgebiet. Die ersten Ergebnisse werden frühesten in einem Jahr vorliegen. Auf Basis der Erkenntnisse werden sich dann die weiteren Parameter des Windparks ergeben: Beispielsweise könnten sich Anzahl und Größe der Windräder sowie ihre späteren Standorte noch verändern. Die Stadtwerke Tübingen planen außerdem Bürgerinformationsveranstaltungen, um von Anfang an für Präsenz bei diesem Windparkprojekt zu sorgen und es wird in wenigen Wochen auch eine eigene Projekt-Internetseite entstehen.
Sobald alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, könnten die Bauarbeiten ab 2026 beginnen – Eröffnung des Windparks wäre dann voraussichtlich im Jahr 2027.
Vier Bürgerenergie-Genossenschaften mit im Boot
Von Beginn an hatten die Stadtwerke Tübingen vier Bürgerenergie-Genossenschaften an der Vorbereitung des Projekts eingebunden. Mit ihrer später vorgesehenen Beteiligung am Windpark verbinden sich gleich mehrere Vorteile: Die Wertschöpfung des Windparks Starzach bleibt in der Region, bei der Gemeinde Starzach (z.B. Pachten und Gewerbesteuereinahmen), bei in den Genossenschaften organisierten Bürgerinnen und Bürgern und bei den Stadtwerken Tübingen als regionalem Energieversorger. Über die unter dem Namen „ENERGIEkooperativ“ zusammengeschlossenen vier Bürgerenergie-Genossenschaften (Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G., Bürger-Energie Tübingen eG, erneuerbare Energien Rottenburg e.G., ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG) besteht nicht nur ein direkter Kontakt in die Gemeinde und ein laufender Austausch vor Ort, sondern auch die Gelegenheit, mit einer Beteiligung aktiv am Windpark zu partizipieren – und damit an „Ökostrom made in Starzach“ für bis zu 2.500 Familien im Jahr pro errichteter Windkraftanlage.
Großer Wert auf minimale Eingriffe in die Natur
Wie bereits bei ihren Windparkprojekten der zurückliegenden Jahre – beispielsweise im Landkreis Tuttlingen auf dem Amtenhauser Berg oder auf der Ostalb beim Windpark Ellwanger Berge – legen die Stadtwerke Tübingen großen Wert darauf, die Eingriffe in die Natur zu minimieren und durch Ersatzaufforstungen einen Ausgleich zu schaffen.