Alle Informationen auch auf der Internetseite des Verkehrsverbundes naldo.
Für Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren" (Schule oder Schülerlistencenter) gelten folgende Rückgaberegelungen:
• Schülermonatskarten für den Monat März können nicht erstattet werden.
• Schülermonatskarten für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.
• Zurückgegebene April-Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.
Für das Abo 25 gilt, dass einzelne Abo-25-Monatsabschnitte nicht zurückgegeben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit zwölf Monate gebunden sind.
Für alle weiteren Abos gilt, dass die Rücknahmeregelungen vsl. am Mittwoch, 25. März 2020 auf www.naldo.de/coronavirus veröffentlicht werden. Der Verkehrsverbund bittet seine Fahrgäste noch um etwas Geduld. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Kunden umfassend zu informieren, doch ist auch im öffentlichen Nahverkehr derzeit – wie in anderen Branchen auch - die Personalsituation sehr angespannt.