Coronavirus: Regelungen zur Rücknahme von naldo-Fahrkarten im Abonnement

Der Verkehrsverbund naldo hat nun in einem ersten Schritt, in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabe geregelt. Alle Beteiligten bitten jedoch die naldo-Fahrgäste sich auch in Bezug auf die Rückgabe von Fahrkarten solidarisch zu verhalten und wenn möglich davon abzusehen.

Alle Informationen auch auf der Internetseite des Verkehrsverbundes naldo.

Für Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren" (Schule oder Schülerlistencenter) gelten folgende Rückgaberegelungen:

• Schülermonatskarten für den Monat März können nicht erstattet werden.

• Schülermonatskarten für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.

• Zurückgegebene April-Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.

Für das Abo 25 gilt, dass einzelne Abo-25-Monatsabschnitte nicht zurückgegeben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit zwölf Monate gebunden sind.

Für alle weiteren Abos gilt, dass die Rücknahmeregelungen vsl. am Mittwoch, 25. März 2020 auf www.naldo.de/coronavirus veröffentlicht werden. Der Verkehrsverbund bittet seine Fahrgäste noch um etwas Geduld. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Kunden umfassend zu informieren, doch ist auch im öffentlichen Nahverkehr derzeit – wie in anderen Branchen auch - die Personalsituation sehr angespannt.