Alle möglicherweise als Kontaktpersonen betroffenen Badegäste haben die Stadtwerke Tübingen bereits persönlich schriftlich informiert. Durch das Online-Buchungssystem können die swt im Falle einer nachgewiesenen Corona-Infektion – ganz gleich, ob beim Personal oder bei Badegästen – aktiv mögliche Kontaktpersonen informieren und warnen.
Kurzfristige Ausfallzeiten in den Bädern erzeugen durch die notwendigen Stornierungen und Eintrittsgeld-Rückerstattungen einen hohen Verwaltungsaufwand. Um diesen Aufwand in einem überschaubaren Ausmaß zu halten, selbst wenn es Corona bedingt zu temporären Schließungen im Hallenbad Nord oder im Uhlandbad kommen sollte, können Badegäste fortan nur noch drei Tage im Voraus Bäderkarten online reservieren.
Stärkere Schutzmaßnahmen in Tübinger Bädern als gefordert
Die Corona-Schutzmaßnahmen in den Tübinger Hallenbädern gehen über die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinaus. So arbeiten die swt in ihren Bädern unverändert mit online buchbaren Zeitfenstern und begrenzen dadurch die maximal im Bad anwesende Zahl an Badegästen. Für das Bäderpersonal gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, außerdem werden regelmäßig mit reger Beteiligung zusätzliche Selbsttests – auch unter Geimpften und Genesenen – durchgeführt.
Eintrittskarten für die Tübinger Bäder gibt es online unter www.swtue.de/baeder