Noch bis Ende letzten Jahres hatten die swt ihre Strompreise stabil halten können – vor allem dank der vorausschauenden und langfristig ausgerichteten Beschaffungsstrategie. Für das Jahr 2022 gab es für die Stromkundinnen und -kunden sogar eine Preissenkung. Die aktuelle Situation an den Energiemärkten ist jedoch mit den Jahren vor 2021 nicht zu vergleichen. Im Laufe von 2022 vervielfachte sich der Preis an den Großhandelsmärkten für Strom und Erdgas gegenüber 2019. Die swt müssen die benötigten Energiemengen für ihre Kundinnen und Kunden deshalb nunmehr zu diesen sehr hohen Preisen einkaufen. Diese wesentlich höheren Beschaffungskosten lassen sich inzwischen nur noch in begrenztem Umfang abfedern, weshalb die hohen Einkaufspreise von den Stadtwerken Tübingen nun teilweise weitergegeben werden müssen.
Vier Faktoren ließen die Energiepreise, vor allem innerhalb der letzten zwölf Monate, immer weiter ansteigen: eine hohe Energie- und Rohstoffnachfrage der Wirtschaft, die sich von der Corona-Pandemie erholte. Dazu ein höherer Erdgasverbrauch aufgrund kalter Monate im März und April 2022. Auch der CO2-Preis zog, bedingt durch höhere staatliche Abgaben und gesteigerte Nachfragen nach CO2-Zertifikaten, deutlich an. Und schließlich führte der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu einer Verknappung der Erdgasmengen auf dem Markt und zu allgemeinen Unsicherheiten bei der Gasversorgungslage.
Spürbare Mehrbelastung für Haushalte in der Grundversorgung
Mit den neuen Preisen in der Grundversorgung reagieren die swt – wie bereits viele andere Energieanbieter – auf die anhaltenden Turbulenzen an den Energiemärkten.
Zwei Beispielrechnungen: Ein durchschnittlicher Tübinger Haushalt mit einem Verbrauch von rund 1.873 Kilowattstunden Strom pro Jahr bezahlt ab Oktober rund 187 Euro im Jahr mehr (+ 27 Prozent). Beim Erdgas betragen die Mehrkosten für einen Durchschnittshaushalt (Verbrauch von 18.000 kWh/Jahr) 1.078 Euro im Jahr (+ 65,4 Prozent). Je nach Grundversorgungstarif und Höhe der individuellen Verbräuche fallen die jährlichen Mehrkosten unterschiedlich hoch aus.
Selbst mit der Preiserhöhung liegen die Grundversorgungstarife der Stadtwerke Tübingen derzeit immer noch unterhalb vieler am Markt verfügbarer Strom- und Erdgas-Tarifangebote. Allerdings ist schon jetzt klar: Sollten sich die Preise an den Großhandelsmärkten auf dem aktuell hohen Niveau einpendeln oder gar noch höher steigen, sind weitere Preisanpassungen für swt-Energiekunden zu erwarten.
Alle betroffenen Tarifkundinnen und -kunden informieren die swt Anfang August per Brief über die Preiserhöhung sowie die neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab dem 1. Oktober 2022. Wer zwischenzeitlich selbstständig seine Abschläge bereits erhöht hat, sollte seine neuen Abschlagszahlungen überprüfen und ggf. seinem aktuellen Verbrauch und den neuen Preisen anpassen. Grundsätzlich ist eine Erhöhung zu empfehlen, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden. Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten die swt an, frühzeitig im persönlichen Gespräch nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Aufruf zum Energiesparen – jetzt!
Die Stadtwerke Tübingen sehen im Energiesparen ein Gebot der Stunde – auch bereits jetzt im Sommer. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft, letztlich auch dem eigenen Geldbeutel. Tipps zum Energiesparen zuhause geben die Stadtwerke auf ihrer Internetseite (www.swtue.de/energiesparen) und persönlich mit den Energieberatern des swt-Kundenservice, der von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr per E-Mail (kundenservice@swtue.de) oder Telefon 07071 157-300 erreichbar ist.
Stadtwerke bereiten sich auf Erdgasmangellage vor
Die Stadtwerke Tübingen bereiten sich seit geraumer Zeit intensiv auf eine mögliche Verknappung der Gasversorgung im Südwesten vor. Dazu stehen die swt auch im Austausch mit den Gasversorgern, die dem Tübinger Gasnetz vorgelagert sind. Die Prozesse, die bei einer Ausrufung der Gasmangellage entstehen könnten, sind komplex und insbesondere im § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Bei einer Reduzierung der Gasversorgung würde bei sogenannten ‚geschützten Kunden‘ die Gasversorgung so lange wie möglich aufrechterhalten. Darunter fallen insbesondere Privatkunden, aber auch beispielsweise Kliniken oder Pflegeheime. Allerdings kann sich die gesetzliche Lage auch noch verändern. Die swt beobachten die Entwicklungen daher genau, um im Falle einer sich konkret abzeichnenden verändernden Gesetzeslage die Gesamtsituation schnell neu zu bewerten.
Auch für den Fall nötiger Abschaltungen von Gasverbrauchern (nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur) bereiten sich die swt vor. So haben sie im Rahmen des derzeit gültigen Rechtsrahmens bereits eine Bewertung der Versorgung verschiedener Kundengruppen anhand objektiver Kriterien vorgenommen und so eine vorläufige Reihenfolge für potenzielle Abschaltungen erstellt. Das Grundprinzip sieht dabei vor, dass zunächst diejenigen Wärmeerzeugungsanlagen vom Netz genommen werden müssten, die entweder standardmäßig mit Brennstoffen wie leichtem Heizöl, Holz oder Pellets betrieben werden oder deren Betrieb im Notfall für eine gewisse Zeit auf diese alternativen Brennstoffen umgestellt werden könnte. Dieser Schritt würde hauptsächlich die eigenen swt-Wärmeerzeugungsanlagen betreffen. Deshalb haben die swt ihre Heizöl-Lagerbestände auf die maximale Kapazität aufgefüllt.
In einem nächsten Schritt würden dann – neben den eigenen swt-Anlagen – vornehmlich Industriekunden zur Abschaltung herangezogen, die Erdgas als Prozessgas in der Produktion einsetzen. Erst dann kämen weitere Industriekunden und in einem der letzten Schritte Abnehmer aus den geschützten Kundengruppen für eine Abschaltung in Betracht.