Der Netzanschluss (oder auch Hausanschluss) ist die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmens und den kundeneigenen (Gebäude-) Installationen. Diese Schnittstelle beinhaltet den definierten Übergabepunkt sowie dessen Zuleitung. Den Übergabepunkt bildet in der Regel die Hausanschlusssicherung (bei Strom), die Hauptabsperrvorrichtung (bei Erdgas und Trinkwasser) und der Hauptabsperrschieber (bei Fernwärme). Die Zuleitung(en) ist/sind je nach Medium als Kabel (Strom, TV, Telekommunikation) oder als Rohr (Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser) ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung des Übergabepunktes bzw. der Zuleitung wird nach dem von Ihnen geplanten Leistungsbedarf ausgewählt.
Um den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und regelwerkskonform montieren und betreiben zu können, muss bereits in der Planungsphase ausreichend Platz für die Unterbringung berücksichtigt werden. Für den Anschluss und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler muss bei einem Neubau im Kellergeschoss ein zusätzlicher Raum einplant werden (siehe hierzu Normblatt DIN 18012 »Hausanschlussraum«). Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit für eine Fußbodenhauseinführung. Sind andere Anschlussvarianten vorgesehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie unter Netzanschluss. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros zur Verfügung.
Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung finden Sie hier.
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Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.
Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie beim Hausanschlussbüro.
Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.
- Hierbei handelt es sich um eine Pauschale für die Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Anschlussnutzung, die die wirtschaftliche Betriebsführung des Anschlusses sichern soll. Die Pauschale und ihre Höhe ist in den Ergänzenden Bedingungen der swt zur NDAV geregelt und veröffentlicht. Der Betrag wird erstmals im Folgejahr der Errichtung des Netzanschlusses bzw. nach der Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses an den Anschlussnehmer berechnet.
- Bei Anschlussnutzung - also dem Bezug von Erdgas über einen Gaszähler - fällt diese Pauschale nicht an.
Möchten Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen Planungen durchführen oder wissen, ob sich Versorgungsleitungen im Bereich Ihres Bauvorhabens befinden? Wir bieten Hauseigentümern, Architekten, Planungsbüros, Tiefbaufirmen u. a. innerhalb unseres Zuständigkeitsgebiets die passende Planauskunft an.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen werden Leitungsverlegearbeiten ausschließlich von den Stadtwerken oder durch eine entsprechend beauftragte, qualifizierte Fachfirma ausgeführt. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke und sind deren Eigentum.
Die Kommunen sind für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
In Tübingen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Wasserwirtschaft und Grün der Universitätsstadt Tübingen.
Die Möglichkeiten der koordinierten Bereitstellung sollten vor Baubeginn mit unserem Hausanschlussbüro abgesprochen werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen kann bei Terminabsprache in einem Zuge erfolgen. Gerne koordinieren wir diese Arbeiten auf Ihren Wunsch hin oder stellen den Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber her.
Wenn ein gemeinsamer Graben bzw. eine gemeinsame Trasse genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit!
Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Hausanschlussleitungen setzen wir nach Möglichkeit eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) ein. Über eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) wird ein Mehrspartenhausanschluss realisiert. Es erfolgt eine Einführung und Abdichtung aller Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Wasser, Telefon, TV) dauerhaft und in klarer spartenspezifischer Trennung sowie zusätzlicher elektrischer Isolierung in einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand oder durch die Bodenplatte in das Gebäude. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Keller oder Anschlussraum gewährleistet. Die Mehrsparten-Hauseinführung gibt es als Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller. Informationen Mehrsparten-Hauseinführung.
- Kellerwände: Bei Kellerwänden kann bauseitig eine Kernbohrung DN 200 zur Montage einer »<link internal-link mehrsparten-hauseinführung>Mehrsparten-Hauseinführung« erstellt werden.
- Leer-/Futterrohr: Alternativ können Sie vor der Erstellung der Kellerwand ein Leer-/Futterrohr DN 200 von den Stadtwerken beziehen und mit einmauern.
- Wasserbereich: 100 – 150 cm
- Erdgasbereich: 80 – 150 cm
- Strombereich: 60 – 150 cm
- Wärmebereich: 80 – 150 cm
- Telekommunikation: 60 - 80 cm
Geringere oder größere Tiefen und auch seitliche Planabweichungen sind aus verschiedenen Gründen möglich.
Nein, dies ist nur durch die Stadtwerke Tübingen bzw. zugelassene Firmen möglich.
Ja, es ist möglich, die Erdarbeiten - nach Anweisung der swt - auf dem Privatgelände selbst durchzuführen.
Eine spätere Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gewächsen (z. B. Bäume oder Sträucher) im Bereich der Anschlusstrasse ist nicht zulässig. Daher sind geplante Gebäude oder Außenanlagen – z. B. Garage, Carport, Gartenhäuschen, Terrasse, Müllplatz – bei der Trassenwahl bereits zu berücksichtigen. Hauseinführungen sollen zudem nicht unter Hauseingängen angeordnet werden. Zu Lichtschächten ist ein seitlicher Abstand von 80 cm einzuhalten.
- Gegenstand des Vertrages ist die technische Anbindung der Kundenanlage an das Strom-/Gasnetz der Stadtwerke Tübingen GmbH und die zum Zwecke der Entnahme bzw. Einspeisung zur Verfügung gestellte Netzanschlusskapazität sowie die sich aus dem Anschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
- Die Belieferung des Netzkunden mit Strom bzw. Erdgas und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Tübingen GmbH zum Bezug bzw. zur Einspeisung durch den Netzkunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Vor der Aufnahme der Netznutzung ist rechtzeitig neben diesem Netzanschlussvertrag ein gesonderter Netznutzungsvertrag zu schließen.