Förderprogramme Fernwärme-Hausstation

Sanierung Ihrer Wärmeübergabestation

Schön, dass Sie Ihre Hausstation sanieren möchten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn je effizienter die Übergabe der Fernwärme erfolgt, desto weniger Reibungsverluste gibt es. Außerdem unterstützen wir Sie dabei mit unserem Förderprogramm „Erneuerung der Hausstation“.

Ihre Vorteile mit einer neuen Hausstation

  • Geringer Platzbedarf durch kompakte Bauweise der neuen Station
  • Minimale Wärmeverluste durch verbesserte Wärmedämmung der neuen Station
  • Hoher Komfort und optimierter Wärmeverbrauch durch neue Regelungstechnik
  • Hohe Versorgungssicherheit durch neue Technik
  • Erhöhter Warmwasserkomfort und bessere Hygiene durch Schichtenladespeicher (Trinkwarmwasserspeicher mit externem Wärmetauscher)

Was wird gefördert?

  • Ersatz einer bestehenden Übergabestation bestehend aus Wärmetauscher, Regelventil, Regler, Armaturen und Verrohrung
  • Einbau eines Schichtenladespeichers (Trinkwarmwasserspeicher mit externem Wärmetauscher) zur Warmwasserbereitung in Fernwärme Bestandsanlagen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses, der verschiedene Bestandteile beinhalten kann. Den Betrag entnehmen Sie dem aktuellen Merkblatt Förderprogramm Fernwärme-Hausstation.

Bei Anlagen über 100 kW wird der Förderbetrag individuell ermittelt. Damit Sie alle Vorteile ausschöpfen können, empfehlen wir, mit der Übergabestation auch die Warmwasserbereitung zu sanieren. Bitte achten Sie dabei auf den Einbau einer Hocheffizienzpumpe.

Welche Voraussetzungen gelten und wie geht es weiter?

  • Sie sind bereits TüWärme-Kunde oder stellen Ihren Wärmeliefervertrag auf das neue Preissystem TüWärme um.
  • Die Maßnahme wird durch ein Fachunternehmen ausgeführt.
  • Sie oder das Fachunternehmen teilen uns den geplanten Sanierungsumfang vorab schriftlich mit und erhalten nach dessen Prüfung eine Förderzusage.
  • Den Förderbetrag überweisen wir Ihnen nach der beanstandungsfreien Abnahme und Inbetriebnahme der neuen Station. Abnahme und Inbetriebnahme erfolgen durch Ihr Fachunternehmen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der swt. Bitte beachten Sie, dass der Mehrwertsteueranteil nur nach Angabe Ihrer Steuernummer überwiesen werden kann (§ 14 Abs. 1a UStG.).

Wie lange gilt das Förderprogramm?

Die Laufzeit des Förderprogramms entnehmen Sie bitte dem aktuellen Merkblatt Förderprogramm Fernwärme-Hausstation.

Ihr Ansprechpartner

Marco Piras

Wärmeversorgung

07071 157-455