Das intelligente Messsystem
Ein intelligentes Messsystem besteht in der Regel aus zwei Komponenten:
- der modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler)
- und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), die für die Erfassung, Verarbeitung und für den sicheren Versand der Messdaten notwendig ist.
Die Kommunikationseinheit überträgt die ermittelten Daten an die berechtigten Marktteilnehmer. Berechtigte Marktteilnehmer sind z.B. der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber sowie der Stromlieferant. Weitere Berechtigte sind möglich.
Intelligente Messsysteme können zukünftig zusätzlich um eine Steuerbox erweitert werden. Damit werden Verbrauchs- und Einspeiseanlagen hinsichtlich des Energieflusses fernsteuerbar gemacht und wir können Ihnen weitere Services anbieten.
Vorteile des intelligenten Messsystems
Transparenter Stromverbrauchs: Das intelligente Messsystem registriert permanent Ihren Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Über ein Webportal können Sie Ihren Stromverbrauch genau analysieren – und in Zukunft noch viel mehr Informationen über Ihren Energie- oder auch Wasserverbrauch erhalten.
Geldbeutel und Umwelt schonen: Die neu gewonnene Transparenz erleichtert es Ihnen den Stromverbrauch zu reduzieren und damit Ihren Geldbeutel und die Umwelt zu entlasten.
Kein Stromablesen mehr: Ihre Abrechnung wird einfacher und bequemer. Der Zählerstand wird einfach und sicher an uns übermittelt.
Bessere Energiesteuerung für Privat, Gewerbe und Industrie: Gebäude, Anlagen, Produktionsabläufe oder ganze Unternehmen können energietechnisch besser gesteuert werden. Das kann große Mengen Energie und Geld sparen.
Außerdem sind intelligente Messsysteme die Grundlage für
- flexible Tarifangebote
- Steuerung der Energieerzeugung
- Steuerung der Energiespeicher
- Smart Home-Anwendungen
- Steuerung von und Vernetzung zu intelligenten, komfortablen und sparsamen Gebäuden
- professionelles Energiedaten-Management
Mittelfristig sollen auch die Zähler für Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser an die intelligenten Messsysteme angebunden werden.
Für Datensicherheit ist gesorgt
Die erfassten Daten werden vertraulich, mit größter Sorgfalt und höchsten Sicherheitsstandards behandelt. Bei intelligenten Messsystemen wurden für die Datenübertragung allgemeingültige, verbindliche und hohe Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gesetzt. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem des Chips auf dem Personalausweis.
Die Sicherheit der Geräte wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert. Die swt verbauen ausschließlich zertifizierte Geräte, die ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau bieten.
Alle Marktteilnehmer (z. B. Stromlieferanten oder Netzbetreiber) erhalten nur diejenigen Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen oder zu deren Empfang und Verarbeitung der Kunde sie beauftragt und ermächtigt hat.
Die Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.
Einbau und Voraussetzungen
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) für die verschiedenen Fallgruppen geregelt.
Jahresverbrauch / Anlagentyp | Rollout nach MsbG |
---|---|
Bis 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) | optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) |
Ab 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) | ja (ab 2025 Pflicht) |
Unabhängig vom Verbrauch (mit RLM-Messung) | ja (ab 2025 Pflicht) |
Kunde mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung §14a EnWG (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox) | ja (ab 2025 Pflicht) |
Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) 1 bis 7 kW installierter Leistung | optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) |
Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) ab 7 kW installierter Leistung | ja (ab 2025 Pflicht) |
In der Tabelle sind die Fallkonstellationen nach MsbG ausgewiesen. In der Praxis ist es auch möglich, dass Kombinationen aus diesen Fällen vorkommen, die dann individuell zu prüfen sind.
Optionaler Einbau
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat die Möglichkeit (Option), den Einbau bei weiteren Fallgruppen zu beauftragen. Entscheidet sich der Messstellenbetreiber für diesen optionalen Einbau, ist diese Entscheidung für Sie als Kunde bindend und Sie müssen den Einbau dulden.
Freiwilliger Einbau
Einen freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems können Sie mit Ihrem Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein einmaliges Entgelt i. H. v. 30,00 € vereinbaren. Nach Einbau gelten die allgemeinen Preisobergrenzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Kontakt
Messstellenbetrieb