Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- den staatlichen Belastungen (Stromsteuer, Abgaben, Umlagen, Mehrwertsteuer),
- den Netzentgelten und
- dem Großhandelspreis.
Der Anteil der staatlichen Belastungen hat sich seit der Marktöffnung im Jahr 1998 verdoppelt.