Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • den staatlichen Belastungen (Stromsteuer, Abgaben, Umlagen, Mehrwertsteuer),
  • den Netzentgelten und
  • dem Großhandelspreis.

Der Anteil der staatlichen Belastungen hat sich seit der Marktöffnung im Jahr 1998 verdoppelt.