Interkommunaler Windpark Großholz Kusterdingen-Tübingen

Ein Energiewende-Projekt vor unserer Haustüre

Seit 2022 verfolgen die Stadtwerke Tübingen das Ziel, das inter-kommunale Windparkprojekt „Großholz“ umzusetzen. Aktuell ruht das Projekt, weil die vorgesehenen Standorte der Windkraftanlagen in einem Hubschrauber-Tiefflugkorridor der Bundeswehr liegen und deshalb laut Bundeswehr ein Genehmigungsantrag erfolglos wäre. Die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen haben seit 2023 versucht, eine Lösung im Dialog mit der Bundeswehr zu finden. 

Bis zu drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2026 im Landkreis Tübingen entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der geplanten Beteiligung von mindestens einer lokalen Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.

»Schon in wenigen Jahren soll man vom Tübinger Schloss aus die Windräder sehen können. Der Windpark Großholz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mein Dank gilt der Gemeinde Kusterdingen für die Bereitschaft, die Energiewende vor Ort gemeinsam voranzubringen.«

Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Tübingen

»Die Gemeinde Kusterdingen bekennt sich zur Notwendigkeit der Energiewende und leistet mit ihren Grundstücken einen wichtigen lokalen Beitrag für diese gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen!«

Dr. Jürgen Soltau, Bürgermeister von Kusterdingen

Standort- und Projektbeschreibung

Standort

Kusterdingen und Tübingen, Landkreis Tübingen

Gemarkung Wankheim (1 WEA )

Gemarkung Tübingen-Lustnau (2 WEA )

Plangebiet

Projektgebiet: 60 ha

Höhe

bis zu 430 m ü.N.N.

Flächeneigentum

privat und kommunal

WEA-Typ

z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung  

Jahresertrag

bei 3 WEA: ca. 30 GWh / Jahr 

Vorteile für die Gemeinden Kusterdingen und Tübingen

  1. Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
  2. Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro WEA und Jahr
  3. Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
  4. Direkte Beteiligungsmöglichkeit Kusterdinger und Tübinger Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
  5. Kusterdinger-Tübinger Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
  6. Lokale Wertschöpfung
  7. Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
  8. Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
  9. Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstärkstem Windpark
  10. Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln

Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation

Bei den Planungen für den Windpark Großholz wird die Bürgerschaft im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen miteinbezogen:

  • 23.05.2012 – Kusterdingen Gemeinderat
    Standort Schinderklinge mit dem umgebenden Wald wurde als Windkraftstandort beschlossen.
  • 10.05.2022–04.04.2023 – Öffentliche Veranstaltungsreihe “Perspektive Erneuerbare Energien” des Regionalverbands Neckar-Alb
  • 16.05.2022 – Lokale Agendagruppe Kusterdingen
  • 03.05.2023 – Kusterdingen Gemeinderat und Ortschaftsrat
  • 20.06.2023 – Ortsbeirat Lustnau
  • 10.07.2023 – Klimaschutzausschuss Universitätsstadt Tübingen
  • Mehrfache Behandlung im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms, u.a. auch Umfrage über die Bürger-App

Zeitlicher Ablauf und Projektgeschehen

Frühjahr bis Herbst 2022

Abgeschlossen: Vogel- und Fledermausuntersuchungen

Frühjahr 2023

Abschluss des Gestattungsvertrags mit den Gemeinden Kusterdingen und Tübingen

ab März 2023

Auf verschiedenen Kommunikationskanälen und -ebenen wird über das Windprojekt Tübingen - Kusterdingen und die Hubschrauber Tiefflugstrecke diskutiert und eine Lösung gesucht. Die Stadtwerke Tübingen warten aber noch auf konkrete Rückmeldungen.

Juni 2023

Antwort der Bundeswehr auf eine informelle Voranfrage der Stadtwerke Tübingen vom März 2023 im Rahmen der laufenden Projektplanung: Alle drei WEA liegen innerhalb einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke (HTFS). Eine verbindliche Stellungnahme erfolgt erst nach einer offiziellen Anfrage im Rahmen der Genehmigung nach BImSchG.

Juni 2023 bis Mai 2024

Umfassender Schriftverkehr und Videokonferenzen mit unterschiedlichen Beteiligten der Bundeswehr sowie Vertretern der Universitätsstadt Tübingen und der Stadtwerke Tübingen über die Bedeutung des Windparks für die Universitätsstadt Tübingen sowie die Gemeinde Kusterdingen und die Möglichkeiten, eine Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.

Sommer bis Winter 2023

Koordinatengenaue Festlegung der WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren

Herbst 2023

Informationsveranstaltungen in Kusterdingen-Wankheim und in Tübingen-Lustnau.

2024

Gespräche und Informationsaustausch mit der Bundeswehr auf unterschiedlichen Ebenen.

Die swt haben als Vorschlag zur Lösung des Konflikts mit dem Hubschrauber-Tiefflugkorridor den Verzicht auf eine der drei vorgesehenen Windkraftanlagen bei der Bundeswehr platziert. Die Bundeswehr beabsichtigt bislang nicht, den Hubschrauber-Tiefflugkorridor zu verlegen und hat dies auch öffentlich gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt (Artikel vom 9.12.2024) bestätigt.

Weitere Projektplanungen sowie Antragsstellungen ruhen deshalb.

Virtuellen Windradbesteigung im 360°-Video

360°-Video einer Windkraftanlage


Das Video wird von YouTube bereitgestellt. Durch das Abspielen werden personenbezogene Daten an YouTube übermittelt. Es gelten die Datenschutzrichtlinien von YouTube.

Sie haben Fragen zum Windpark Großholz?

* Diese Angaben benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.