TüGas Ersatz (bis 10.000 kWh)

Ersatzversorgung

Tarif für Kunden in der Ersatzversorgung

Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; der Bruttoarbeitspreis enthält darüber hinaus die Energiesteuer auf Erdgas in ihrer jeweils gültigen Höhe.

Grundpreis (Euro/Jahr)

Arbeitspreis (Cent/kWh)

166,60

14,98

Gültig ab: 01.01.2024
Laufzeit: keine
Kündigungsfrist: keine

Tarif ab 01.01.2025

Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; der Bruttoarbeitspreis enthält darüber hinaus die Energiesteuer auf Erdgas in ihrer jeweils gültigen Höhe.

Grundpreis (Euro/Jahr)

Arbeitspreis (Cent/kWh)

166,60

13,58

Gültig ab: 01.01.2025
Laufzeit: keine
Kündigungsfrist: keine

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage.

Wir sind für Sie da.