Zugelassen sind der Schwimmunterricht von Schulen inklusive Einheiten für die Prüfungsvorbereitungen, Training von Schwimmsportvereinen und Schwimmkurse. Die swt hatten sich bereits im Vorfeld der neuen Verordnung mit Schulen, Vereinen und Schwimmschulen ausgetauscht und auf dieser Basis einen Belegungsplan erstellt. Nur wenig Bedarf haben aktuell die Schwimmschulen angemeldet. Hauptgrund: Das Kontaktverbot der Corona-Verordnung macht insbesondere Anfängerkurse für Kinder so gut wie unmöglich.
Die Stadtwerke Tübingen haben sich für die Bereitstellung des Hallenbads Nord entschieden, weil dort die Rahmenbedingungen am besten sind: Es stehen ein großes Sportbecken und ein Lehrschwimmbecken mit warmen Wassertemperaturen zur Verfügung. Der derzeitige Bedarf lässt sich planerisch gut im Hallenbad Nord abbilden. Uhlandbad oder Freibad parallel ebenfalls für diese wenigen Nutzergruppen zu öffnen, ist weder effizient noch aus wirtschaftlichen Gründen eine Option.
„Wir freuen uns, dass wir unseren Badebetrieb zumindest in eingeschränktem Umfang wieder aufnehmen können. Jetzt kommt es darauf an, die Hygiene- und Sicherheitsregeln im praktischen Badebetrieb umzusetzen“, sagt swt-Geschäftsführer Ortwin Wiebecke. „Entscheidend ist, dass die swt als Betreiber aber auch alle Gäste, die das Bad nutzen, ihre Verantwortung zu jeder Zeit wahrnehmen. Wir appellieren umsichtig, rücksichts- und verständnisvoll mit den gegebenen Möglichkeiten umzugehen. Unsere Bäder werden gut vorbereitet sein. In den kommenden Wochen muss aber jeder seinen Teil dazu beitragen, dass der Badebetrieb stufenweise wieder in Gang kommt.“
Corona-Verordnung definiert die neuen Baderegeln
Die Regeln für den Schwimmbadbesuch sind durch die Corona-Verordnung Sportstätten des Kultusministeriums und des Sozialministeriums geregelt. Die Stadtwerke Tübingen setzen alle dort genannten Punkte um. Zentral sind dabei die Vorgaben zur Abstandsregelung von 1,5 Metern, für die maximale Personenzahl im Wasser bzw. auf einer abgetrennten Bahn, die Verhaltens- und Hygieneregeln in und außerhalb des Wassers sowie die Hinterlegung der Kontaktdaten.
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Belegungspläne
In Hinblick auf perspektivisch steigenden Bedarf nach den Pfingstferien, arbeiten die Stadtwerke bereits an erweiterten Belegungsplänen und beziehen dabei alle beteiligten Gruppen in die Planungen mit ein. Dabei berücksichtigen die swt immer auch das Ziel, die zusätzlich geforderten regelmäßigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten.
Ganz gleich, wie die Belegung im Hallenbad Nord ausfällt: Den Aufsichtspersonen, Trainern und Lehrern kommt während der Einheiten eine deutlich höhere Verantwortung zu. Sie müssen für die Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln und maximalen Belegungszahlen im Schwimmbecken und auf den Bahnen sorgen, da im geschlossenen Badebetrieb die allgemeine Aufsichtspflicht nicht beim Bäderpersonal liegt.
Freibad erweitert Vorbereitungen | Keine Saisonkarten
Im Tübinger Freibad sind die wesentlichen Arbeiten für eine neue Saison abgeschlossen: technische Vorbereitung, Pflege der Grünanlagen, Sanitärbereiche. Die Umwälzung der Wasserbecken läuft bislang noch gedrosselt. Bis mindestens 14. Juni 2020 bleiben alle Schwimmbäder laut Corona-Verordnung noch für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Sobald eine neue Verordnung feststeht, müssen die swt vor einer Freibadöffnung noch die Umsetzbarkeit der Bedingungen im Detail prüfen, organisieren, sowie Technik und Wasserqualität durch Wasserproben abschließend prüfen, bevor eine voraussichtlich stark eingeschränkte Freibadsaison starten könnte. Wie die genauen Rahmenbedingungen aussehen werden lässt sich noch nicht abschätzen. Aus diesem Grund verkaufen die Stadtwerke in diesem Jahr auch keine Saisonkarten für das Freibad.