Zusätzlich zu der bereits schriftlich mitgeteilten Preiserhöhung zum 1. Oktober, passen die swt die monatlichen Abschläge aller Kundinnen und Kunden der neuen Gas-Beschaffungsumlage an. Alle Kundinnen und Kunden erhalten dazu Mitte September ein Informationsschreiben sowie zeitlich nachgelagert ein gesondertes Schreiben für die konkrete Abschlagsanpassung. Bei der Jahresabrechnung wird die Gasbeschaffungsumlage gesondert ausgewiesen. Die swt reichen die Umlage, die sie selbst entrichten müssen, als durchlaufenden Posten 1:1 weiter.
Für einen Beispielhaushalt mit 12.000 Kilowattstunden Erdgasverbrauch pro Jahr bedeutet die neue Umlage eine Mehrbelastung von 28,79 Euro (brutto, inkl. 19 % Mehrwertsteuer) im Monat. Bei einem Gesamtverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sind es monatlich 47,98 Euro (brutto, inkl. 19 % MwSt.) mehr.
Auch an ihre TüWärme-Kundinnen und -Kunden werden die swt die Gasbeschaffungsumlage entsprechend weitergeben.
Gasbeschaffungsumlage Teil des Energiesicherungsgesetzes
Die Bundesregierung hat von ihrer Befugnis aus dem Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht, mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen zu erlassen, wodurch die Mehrkosten für die Erdgas-Ersatzbeschaffung den Gasimporteuren über eine Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können. Durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sind die Gasimportmengen nach Deutschland erheblich reduziert und müssen durch Ersatzbeschaffungen ersetzt werden. Dahinter steht das Ziel, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Bei der nun beschlossenen Umlage erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten gleich hoch und soll eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben. Mit der Umlage werden die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden umgelegt. Sie fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein und ist zeitlich bis zum 1. April 2024 begrenzt. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig alle drei Monate überprüft und kann auch angepasst werden – dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen.