Um 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinkt der Strompreis durch die Absenkung der EEG-Umlage. Der Strompreisbestandteil „Steuern & Abgaben“ reduziert sich auf 10,17 Cent und liegt damit niedriger als vor zehn Jahren (2011: 11,30 Cent). An den Energiemärkten ist hingegen das Preisniveau – beschleunigt durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine – so hoch wie nie. Für Energieanbieter schlägt sich dies seit einem nunmehr immer länger andauernden Zeitraum in erheblichen Kostensteigerungen bei der Strombeschaffung nieder.
Bislang konnten die Stadtwerke Tübingen dank einer vorausschauenden und langfristig angelegten Beschaffungsstrategie die bereits 2021 deutlich angezogenen Energiepreise abfedern. Für das laufende Jahr hatten die swt den Großteil ihrer Stromtarife sogar gesenkt.
Preisniveau an Energiemärkten schlägt durch
Die Verhältnisse haben sich jedoch verändert – auch für die Stadtwerke Tübingen. Energiemengen (Strom und Erdgas), die noch zu günstigeren Preisen eingekauft werden konnten, werden weniger. Im Gegenzug steigt der Mengenanteil, der auf dem aktuell hohen Preisniveau eingekauft werden muss. Kurz gesagt: teure Energieeinkäufe am Markt haben einen immer größeren Einfluss auf die Beschaffung und verändern nachgelagert auch die Kalkulation der Strompreise – mit spürbaren Auswirkungen auf die Endverbraucher-Preise. Nicht wenige Energieanbieter haben ihre Energiepreise bereits erhöht. Bei den swt steht dieser Schritt zum 1. Oktober 2022 an und betrifft neben den Grundversorgungstarifen für Privatkundinnen und -kunden auch Geschäfts- und Industriekunden. Preiserhöhungen wird es in allen Energiearten geben: Strom, Erdgas und Wärme. Die endgültigen Preise befinden sich noch in der Kalkulation und die Entwicklung der nächsten Monate wird noch Einfluss auf die endgültige Höhe der Preise nehmen. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Steigerungen bei den Privatkunden in Größenordnungen bei ungefähr 35 Prozent (Strom) und circa 55 Prozent (Erdgas) liegen. Bei der Fernwärme, deren Preise zum 1. Januar 2023 angepasst werden, rechnen die swt mit einer Preisanpassung mindestens auf dem Niveau wie beim Erdgas. Für Firmen- und Großkunden könnten die Preisanstiege auch noch deutlich höher ausfallen.
Selbst eine weitere Preisanpassung bei Strom und Erdgas zum Januar 2023 können die swt – vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklungen an den Energiemärkten und der Unsicherheiten aufgrund des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine – nicht ausschließen. Ihre Energiekundinnen und -kunden informieren die swt über Preisanpassungen immer rechtzeitig schriftlich.
Was können Haushalte tun?
Sie sollten zuerst prüfen, ob ihr derzeitiger Abschlag noch zu ihrem Verbrauch passt. Haben sie zum Beispiel seit der letzten Jahresrechnung weniger Strom verbraucht, ist unter Umständen keine Anpassung des Abschlags notwendig. Sollte der Verbrauch aber unverändert sein, ist eine Erhöhung des Abschlags aufgrund der höheren Energiepreisen sinnvoll, um Nachzahlungen bei der Jahresrechnung so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Sollte der Abschlag zu hoch gewählt sein, wird der zu viel bezahlte Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.
In der aktuellen Situation ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie besonders wichtig. Schon eine geringe Änderung im Alltag kann dazu beitragen, den Stromverbrauch und damit die Kosten zu senken. Auf ihrer Internetseite bieten die swt Energiespartipps für Verbraucherinnen und Verbraucher.